Bidirektionales
Laden

Bidirektionales Laden Wallbox Zuschuss

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Elektroauto vor Haus mit bidirektionaler Ladestation - zur KFW 442 Förderung Solarstrom für Elektroautos

Inhalt

Förderung von Bidirektionalen Laden mit KFW442

Die Bundesregierung startet am 26. September 2023 ein bahnbrechendes Förderprogramm zur Förderung der E-Mobilität und zur Nutzung von Solarstrom an Wohngebäuden. 

Im Rahmen des Programms „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ haben Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern die Möglichkeit, einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro bei der KfW zu beantragen. 

Dieser Zuschuss dient der Installation einer Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist.

Zusammenfassung:

  • Gilt wirklich nur für Neuanschaffungen, nicht für Bestandskomponenten
  • Erweiterungen von PV Anlagen ab einer Größe von 5 kWp zählen auch
  • Speichererweiterungen erfüllen nicht die Fördervoraussetzung
  • Förderung gilt nicht für Hybridfahrzeuge
  • Nur für private Eigentümer mit selbstgenutzten Wohngebäuden
KFW 442 Zuschuss bidirektionales Laden Ladestation Speicher Photovoltaikanlage
Zuschuss für bidirektionale Wallbox, Heimspeicher und Photovoltaikanlage. (Bild: Elektronik-zeit.de, Hintergrundbild von bilanol - stock.adobe.com)

500 Millionen Euro Fördermittel

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stellt für dieses wegweisende Förderprogramm ein Budget von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. 

Katharina Herrmann, Mitglied des Vorstands der KfW, betont die Bedeutung dieses Programms für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors: „Der Ausbau der Elektromobilität in Verbindung mit der Erzeugung und Nutzung von grünem Strom ist ein zentraler Faktor für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors. 

Mit dem neuen Zuschussprogramm für Ladestation, PV-Anlage und Batteriespeicher unterstützen wir den Ausbau einer dezentralen, netzschonenden und klimafreundlichen Ladeinfrastruktur im Auftrag der Bundesregierung.“

 

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1200 € für bidirektionales Laden

Der Zuschuss setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, darunter leistungsabhängige Pauschalbeträge für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixe Pauschalbeträge für die Ladestation. 

Besonders bemerkenswert ist die Möglichkeit, einen Innovationsbonus für bidirektionales Laden zu erhalten. 

Dies bedeutet, dass Elektrofahrzeuge nicht nur aufgeladen werden, sondern bei Bedarf auch Energie in das Stromnetz zurückgeben können. 

Dieses bidirektionale Laden (V2G) trägt zur Stabilisierung des Stromnetzes bei, verbessert die Netzstabilität und reduziert die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen.

Bidirektionale Laden – Was ist das?
Bidirektionales Laden, auch bekannt als V2G (Vehicle-to-Grid), V2H (Vehicle-to-Home) und V2L (Vehicle-to-Load), ist eine fortschrittliche Technologie im Bereich der Elektromobilität und erneuerbaren Energien. Mehr Details im Beitrag „Was ist bidirektionales Laden„.

600 € pro kWp PV-Anlage

Für die Photovoltaikanlage gibt es eine Förderung von 600 Euro pro kWp Modulleistung. Maximal ist die Förderung für PV Anlagen begrenzt auf 6000 Euro, umgerechnet also 10 kWp.

250 € pro kWh Solarspeicher

Für die Förderung des Solarspeichers erhält man 600 Euro pro kWh. Maximal ist die Förderung für Solarstromspeicher begrenzt auf 3000 Euro, umgerechnet also 12 kWh.

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Details zur Förderung

  • Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems sind es 10.200 Euro.
  • Die Förderung umfasst leistungsabhängige Pauschalbeträge für die Photovoltaikanlage (mindestens 5 kWp) und den Batteriespeicher (mindestens 5 kWh), sowie einen Pauschalbetrag für eine Ladestation (mindestens 11 kW).
  • Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen; alle drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.
  • Ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV“) muss bei Antragsstellung vorhanden oder verbindlich bestellt sein.
  • Der selbst erzeugte und zwischengespeicherte Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
  • Rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
  • Die Installation muss durch Fachunternehmen erfolgen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden.
  • Die Verwendung von 100% erneuerbarem Strom (vorwiegend aus eigener Erzeugung mit der PV-Anlage) ist eine Voraussetzung für die Förderung, und die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

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3 Einfache Schritte zur Beantragung

1. Zuschuss beantragen

Ganz wichtig, die Beantragung muss vor der Bestellung erfolgen. Bevor Sie also Ihre Ladestation, Ihre Photo­voltaik­anlage und Ihren Solar­strom­speicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungs­verträge abschließen, sollten Sie Ihren Antrag im Kunden­portal „Meine KfW“ stellen. Verfügbar ab dem 26.09.2023.

2. Umsetzung

Nach dem Eingang einer Zusage für den Zuschuss, können Sie die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher bestellen und die Installation beauftragen. Hier können Sie z.B. schon vorab unverbindliche Photovoltaik Angebote inkl. Speicher aus Ihrer Region einholen.

3. Nachweis erbringen - Zuschuss erhalten

Ab März 2024 muss dann der Nachweis erbracht werden, dass das Vorhaben durchgeführt wurde. Hierzu muss neben dem Identitätsnachweis auch eine Rechnung vorgelegt werden bzw. auch die Zulassung des Elektroautos oder ein Leasingvertrag nachgewiesen werden.

KFW442 Formulare und Downloads

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KFW 442 FAQ - Häufig gestellte Fragen

Mit dem Zuschussprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ wird der Erwerb und die Installation einer Elektroauto-Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher gefördert. 

Das Ziel ist es, Ihnen die Möglichkeit zu bieten, Ihr Elektrofahrzeug mit umweltfreundlichem Solarstrom aufzuladen.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

 

  • Der Kauf einer neuen Ladestation (z.B., Wallbox) mit einer Ladeleistung von mindestens 11 Kilowatt (kW).
  • Der Erwerb einer neuen Photovoltaikanlage mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 Kilowattpeak (kWp).
  • Der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit einer Speicherkapazität von mindestens 5 Kilowattstunden (kWh).
  • Die Installation und der Anschluss der Gesamtanlage, einschließlich sämtlicher Installationsarbeiten.
  • Die Nutzung eines Energiemanagement-Systems zur effizienten Steuerung der Gesamtanlage.
  • Im September 2023 wird noch eine Liste der geförderten Ladestationen veröffenlticht.

Um förderberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie erwerben die Ladestation, Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher als fabrikneue Komponenten.
  • Bis zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen Sie keine dieser Komponenten bereits bestellt haben.
  • Sie sind im Besitz eines Elektroautos (kein Hybridfahrzeug), das auf Ihren Namen oder den Namen einer im selben Haushalt lebenden Person zugelassen ist, oder Sie haben zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto verbindlich bestellt. Beachten Sie, dass der Leasingvertrag für privat geleasten Fahrzeuge eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten aufweisen muss. Firmen- oder Dienstwagen sind nicht förderberechtigt.
  • Ihr Wohngebäude ist bereits existent und von Ihnen bewohnt.
  • Neubauten vor dem Einzug.
  • Objekte, die ausschließlich vermietet werden.
  • Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen.
  • Eigentumswohnungen.
  • Die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss.

Privatpersonen die folgende zwei Bedingungen erfüllen:

  • Besitzen und bewohnen ein Wohngebäude selbst
  • Besitzen ein Elektroauto bzw. haben es zum Zeitpunkt des Antrags bestellt

Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teil­beträgen zusammen:

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
 

Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Der Zuschuss wird dann ab März nächsten Jahres auf das Konto ausgezahlt.

 

Die Kombination mit anderen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist nicht möglich.

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