Solarpaket 1 – Änderung für Balkonkraftwerke

Was steht im Solarpaket 1 zu Balkonkraftwerken?

Wer ein Balkonkraftwerk kaufen und installieren möchte, wird es bald einfacher haben. Durch das Solarpaket 1 sind einige Maßnahmen geplant, welche die Stromerzeugung mit Mini-PV-Anlagen noch attraktiver machen. Was genau angepasst wird und ab wann die Änderung geplant ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Neuerungen für Balkonkraftwerke durch das Solarpaket 1

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Zusammenfassung

Die Vereinfachung der Inbetriebnahme von Balkon-PV-Anlagen steht im Fokus. Dies beinhaltet die Abschaffung der vorherigen Netzbetreiber-Anmeldung und die Reduzierung der Marktstammdatenregister-Anmeldung auf wenige, leicht einzugebende Informationen. 

Um die Einführung von Balkon-PV-Anlagen nicht zu behindern, wird vorerst die Forderung nach einem Zweirichtungszähler gelockert

Bis ein geeichter Zweirichtungszähler installiert ist, sollen vorübergehend rückwärtslaufende Zähler akzeptiert werden. 

Die Nutzung von Balkon-PV mit einem Schukostecker wird ebenfalls angestrebt, wobei die entsprechenden Regelungen nicht im Gesetz, sondern in technischen Normen festgelegt werden. Gegenwärtig erfolgt eine Überarbeitung dieser Norm durch den VDE, genauer gesagt die DKE.

Solarpaket 1 - Änderungen in der Übersicht (Infografik)

Solarpaket 1 Anpassungen Balkonkraftwerk Infografik alles auf einen Blick - ab 2024_V7

Hinweis zum Urheberrecht:
Die Übersicht der Änderungen zum Solarpaket 1 darf gerne geteilt werden, bitte hierzu die Quellenangabe „elektronik-zeit.de“ verlinken.

Hier können Sie sich auch die Solarpaket 1 – Balkonkraftwerk Übersicht in voller Auflösung herunterladen und teilen.

Balkonkraftwerke - ein einfacher Einstieg

Nicht jeder hat ein Eigenheim und kann dort eine Dach-PV-Installation durchführen. Viele haben jedoch einen eigenen Balkon, welcher ebenfalls für die Installation von Solarmodulen genutzt werden kann. Hier kommen die sogenannten Balkonkraftwerke ins Spiel. Es gibt einige Vorteile von Mini-PV-Anlagen. Durch eine hohe Balkonkraftwerk Förderung kann die Mini-PV-Anlage noch günstiger gekauft werden. Eine Übersicht von aktuellen Balkonkraftwerk Angeboten und Balkonkraftwerk Rabattaktionen finden Sie im Balkonkraftwerk-Vergleich.

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Solarpaket 1 im Bundeskabinett

Nach der Vorstellung der Photovoltaik-Strategie wurde bereits ein Gesetzesentwurf für das Solarpaket 1 veröffentlich. 

Nun wurden die Gesetzesvorlage aus dem Bundeswirtschaftsministerium im Bundeskabinett besprochen und verabschiedet. Die Anpassung soll zur Steigerung des Ausbaus der photovoltaischen Energieerzeugung beitragen.

Solarpaket 1 - Motivation und Zielsetzung

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral zu sein. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn der Ausstoß von Treibhausgasen sukzessive reduziert wird. 

Der Stromsektor soll bereits im Jahr 2035 weitgehend ohne Treibhausemissionen auskommen. Der Anteil an erneuerbaren Energien soll bis zum Jahr 2030 auf 80% des Bruttostromverbrauchs ansteigen. Der Ausbau erneuerbarer Energien muss somit beschleunigt werden.

Solarpaket 1 - Maßnahmen

Das Solarpaket 1 beinhaltet nicht nur Maßnahmen bzgl. der Steckersolargeräte, sondern auch für PV-Anlagen auf Freiflächen und Dachanlagen.

Solarpaket 1 - Einflussfaktoren

Die Regierung hat sich mit Experten und Verbänden zu den Themen beraten. Eine umfangreiche Balkonsolar-Petition hat mit über 100.000 Unterschriften die Wichtigkeit einer Anpassung bekräftigt. Ebenso gab es auch eine Reaktion vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), welcher zum Solarpaket 1 Gesetzesentwurf Stellung genommen hat.

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Welche Änderungen für Balkonkraftwerke durch das Solarpaket 1?

1. Vereinfachte Anlagenzusammenfassung

Es gibt spezielle Regeln für die Zusammenfassung von weiteren Balkonsolar-Anlagen und Dachanlagen, um die Nutzung so bequem wie möglich zu gestalten. Mögliche Probleme mit anderen Solaranlagen sollen dadurch verhindert werden. 

2. Solarpaket 1 - Balkonkraftwerk Zähler

Gemäß Paragraf 10a Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) müssen beim Einsatz von Steckersolargeräten innerhalb von 4 Monaten nach Aufforderung durch die Bundesnetzagentur eine moderne Messeinrichtung als Zweirichtungszähler installiert werden. 

Wichtig ist hier, dass der Einbau oder Austausch dieser Messgeräte von den Messstellenbetreibern durchgeführt wird, und es nicht mehr nötig ist, dass der Anschlussnehmer oder Nutzer dies separat in Auftrag gibt, so wie es bisher der Fall war.

Wenn Sie nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Balkonkraftwerk anmelden, dürfen sie einen rückwärtslaufenden Zähler solange weiter betreiben, bis der Messstellenbetreiber den Zählertausch von sich aus vorgenommen hat.

3. Meldevereinfachung von Balkon-PV

Zukünftig muss man nur noch das Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister anmelden. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Auch die Anmeldung im Marktstammdatenregister selbst wird einfacher gestaltet. 

4. Erhöhung der Einspeiseleistung auf 800 VA

Anstatt bisher 600 VA, dürfen zukünftig Steckersolargeräte mit 800 VA betrieben werden

5. Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

Das neue Konzept erleichtert die bürokratische Bereitstellung von Photovoltaik-Strom innerhalb eines Gebäudes. 

Die Übertragung von PV-Strom an beispielsweise Wohn- oder Gewerbevermieter oder Wohnungseigentümer soll weitgehend von Lieferantenpflichten befreit sein, und die Betreiber der PV-Anlage sind von der Pflicht zur Reststromlieferung befreit. 

Aufgrund dieser Erleichterungen sieht dieses Modell im Gegensatz zum unabhängig bestehenden Mieterstrommodell keine zusätzliche Förderung für den internen Gebäude-Stromverbrauch vor. 

Die Einspeisung überschüssigen Stroms ins Netz erfolgt wie üblich gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

5. Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

Das Praxischeck-Instrument ist eine neue Maßnahme im Bürokratieabbau, die darauf abzielt, Verwaltungsprozesse für Bürger und Unternehmen einfacher und transparenter zu gestalten und wirtschaftliche Investitionen zu fördern. Im Zusammenhang mit dem Solarpaket werden die im Praxischeck aufgedeckten Punkte nun im Gesetzespaket konkret angegangen, um den Photovoltaik-Ausbau zu beschleunigen und so einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Balkonkraftwerk & Schuko-Stecker?

Bisher war es eine Grauzone. In den aktuellen Normen ist jedoch die Rede von einer speziellen Einspeisesteckdose. Der VDE hat sich mit einem Positionspapier bereits dazu geäußert, dass auch Schuko-Steckdosen unter bestimmten Voraussetzungen geduldet werden. Im Solarpaket 1 spricht man sich ebenfalls dafür aus. Bearbeitet wird das Thema durch den VDE bzw. DKE.

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Wann treten die Änderungen des Solarpaket 1 in Kraft?

01.01.2024 Änderung zu Balkonkraftwerken

Nach der Verabschiedung im Bundeskabinett wird das Thema im Parlament aufgenommen. Die Änderungen des Solarpaket 1 gelten dann voraussichtlich ab dem 01.01.2024. Man kann aber auch jetzt schon ein 800 W Balkonkraftwerk kaufen und auf 600 W drosseln. Z.B. mit dem Anker-Balkonkraftwerk* oder den Balkonkraftwerken von Priwatt*.

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Muss der Vermieter oder die WEG zukünftig zustimmen?

Im Solarpaket 1 wird dies nicht behandelt, jedoch wird es an einer anderen Stelle diskutiert. Aktuell muss die Wohneigentümergemeinschaft bzw. der Vermieter gefragt werden. Um Mieter an dieser Stelle mehr Rechte zu gewähren und eine klare Regelung vorzugeben wird das Thema im Bundesministerium der Justiz diskutiert. Wer Details hierzu wissen möchte, kann gerne einen Blick auf folgende Seite werfen. 

Erleichterungen für Steckersolargeräte und virtuelle Wohnungs­eigentümer­versam­mlungen

Den aktuellen Stand zum bzgl. der Regelung von Balkonkraftwerken im Wohnungseigentumsgesetz WEG finden Sie hier „Gesetzgebungsverfahren Balkonkraftwerk

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