Wird die Einspeisung durch Mini-PV-Anlagen bald verrechnet?

Netmetering Light für Balkonkraftwerke?

Netmetering ist aktuell kein Thema in Deutschland. Wer mit seiner Mini-PV Anlage Überschüsse erzeugt, speist diese unvergütet in das öffentliche Stromnetz ein. Auf EU-Ebene liegt aktuell ein Vorschlag vor, welcher den Mitgliedsstaaten vorgibt, dass ein eingespeister Überschuss durch Balkonsolar-Anlagen mit den Verbräuchen des Nutzers verrechnet werden sollten. Eine Sensation!

Europäisches Parlament entscheidet über weiteres Vorgehen Balkonkraftwerk und Einspeisung von Überschuss
Europäisches Parlament entscheidet über weiteres Vorgehen Balkonkraftwerk und Einspeisung von Überschuss (Bild von Creativa Images - stock.adobe.com)

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Inhalt

Plant die EU eine Anpassung für Balkonkraftwerke?

In diesem Video erfahren Sie, was bzgl. dem Einspeisen von überschüssigem Strom durch Balkonkraftwerke diskutiert wird. Wenn diese Änderung erfolgt und in Deutschland der Vorschlag auch angenommen und nutzerfreundlich umgesetzt wird, haben Besitzer von Balkonkraftwerken zukünftig noch mehr Freude.

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Mehr Informationen

Mini-PV-Anlagen ohne Hindernisse

Balkonkraftwerk Netmetering EU Absatz 11 Balkonsolar 800 W Einspeisung technische -bürokratische Hindernisse beseitigen
Artikel 15 a - Absatz 11 Hindernisse für Balkonkraftwerke bis 800 W Einspeisung sollen beseitigt werden (Bild: Screenshot https://www.europarl.europa.eu/, 2023/0077 (COD))

Interpretation:
Die EU-Mitgliedsstaaten sollen die Einführung von Mini-Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 800 W auf und an Gebäuden, wie zum Beispiel auf Balkonen, fördern. Gleichzeitig sollen technische und administrative Hindernisse für Verbraucher beseitigt werden, um den Zugang zu solchen Plug-in Mini-Solaranlagen zu erleichtern.

Dieser Abschnitt wird in Deutschland bereits aktiv angegangen. Bürokratische Hindernisse und technische Einschränkungen sollen durch das Solarpaket neu geregelt werden. Die von der Community gestartete Balkonsolar-Petition hat mit über 100.000 Unterschriften sicher auch ihren Beitrag geleistet und hat auf politischer Ebene die Notwendigkeit einer Anpassung nochmals unterstrichen.

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Balkonkraftwerk Überschuss Verrechnung / Vergütung

Balkonkraftwerk Netmetering EU - Einspeisung und Überschuss soll mit Verbrauch verrechnet werden - Prinzip Ferraris-Zähler
Balkonkraftwerk Netmetering EU - Einspeisung und Überschuss soll mit Verbrauch verrechnet werden. (Bild: Screenshot https://www.europarl.europa.eu/, 2023/0077 (COD))

Interpretation:

Aktive Kunden, die eingespeisten Strom aus einer Plug-in Mini-Solaranlage einspeisen, haben das Recht, diese geteilte Energie vom gemessenen Verbrauch abzuziehen. Im Endeffekt würde sich die Zählung wie bei einem alten rückwärtslaufenden Zähler (Ferraris-Zähler) verhalten. Wenn mehr Strom produziert wird, als unmittelbar verbraucht werden kann, wird der Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Die höhe der Einspeisung wird anschließend mit dem Verbrauch gegengerechnet. Das wäre eine Faire Lösung für die Nutzer und Betreiber von Balkonkraftwerken.

Wer nun mittags aufgrund der starken Sonneneinstrahlung mehr produziert, kann auch abends nach Sonnenuntergang von den eigenen Erträgen profitieren und muss nichts unentgeltlich in das öffentliche Stromnetz einspeisen.

Was ist Net Metering?
Netmetering ist ein Abrechnungsverfahren im Bereich der Energieerzeugung, das bei dezentralen Erzeugungsanlagen wie Solaranlagen oder Windkraftanlagen angewendet wird. 

Ziel von Netmetering ist es, Verbrauchern, die ihre eigene Energie erzeugen, Anreize zu bieten und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern, indem sie ihren überschüssigen Strom ins öffentliche Stromnetz einspeisen.

Wie funktioniert Netmetering?
Bei Netmetering wird der Strom, der von einer dezentralen Erzeugungsanlage produziert wird und nicht sofort im eigenen Haushalt verbraucht wird, in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Dabei wird entweder der vorhandene Stromzähler rückwärts gezählt oder es wird ein separater Zähler für die eingespeiste Energie verwendet. Auf diese Weise wird die eingespeiste Energie mit dem Strom verrechnet, den der Verbraucher zu anderen Zeiten aus dem Netz bezieht. 

Der Verbraucher zahlt somit nur für den Netto-Stromverbrauch, der sich aus der Differenz zwischen der selbst erzeugten und verbrauchten Energie ergibt.

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Balkonkraftwerk Einspeisung ohne Steuern und Netzentgelte

PV Netmetering EU - Balkonsolar Einspeisung ohne Steuern ohne Netzentgelte ohne Abgaben bei Überschuss

Interpretation:

Wenn eine Verrechnung des Stromüberschusses stattfindet, werden hierbei keine Steuern, Abgaben oder netzbezogenen Kosten entstehen, sofern Deutschland dies in Erwägung zieht.

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Vorteile durch EU Anpassung für Balkonkraftwerke

Die Möglichkeit, überschüssige Energie ins Stromnetz einzuspeisen und von der Gesamtverbrauchsmenge abzuziehen, schafft finanzielle Anreize für Verbraucher, mehr Strom aus erneuerbaren Quellen zu produzieren. 

Aktive Bürger, würden somit für ihren Einsatz etwas zur Energiewende beizutragen auch gewertschätzt und belohnt werden. Der Anreiz ein Balkonkraftwerk zu kaufen wäre somit noch größer.

Kostenersparnis

Die Möglichkeit, überschüssige Energie abzuziehen, könnte zu einer Reduzierung der Stromrechnungen für Verbraucher führen. Es müssten nicht in zusätzliche private Speicherlösungen investiert werden.

Wirtschaftliche Attraktivität von Mini-PV-Anlagen

Die Befreiung von bestimmten Steuern und Abgaben kann die wirtschaftliche Attraktivität von Mini-Solaranlagen weiter erhöhen und die Investitionsbereitschaft der Verbraucher steigern.

Förderung dezentraler Energieerzeugung

Die Anlagen auf Balkonen ermöglichen dezentrale Energieerzeugung, was die Notwendigkeit großer zentraler Kraftwerke verringert und das Stromnetz entlastet.

Zugänglichkeit - Weniger technische und bürokratische Hindernisse

Durch den Abbau technischer und administrativer Barrieren wird der Zugang zu Solarenergie für Verbraucher vereinfacht und gefördert.

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Nachteile durch EU Anpassung für Balkonkraftwerke

Für den aktiven Betreiber eines Balkonkraftwerks sind aufgrund einer möglichen Anpassung durch eine EU Verordnung bzgl. Steckersolargeräte keine Nachteile zu erwarten. Ich lese aus dem Vorschlag heraus, dass Balkonkraftwerke aktiv gefordert werden sollen und der Betrieb noch attraktiver gestaltet werden soll. 

Dennoch gibt es Herausforderungen, welche zu erwarten sind.

Gerechtigkeit ggü. anderen Nutzern

Es besteht die Möglichkeit, dass die Befreiung von Abgaben dazu führt, dass andere Verbraucher, die keine Mini-Solaranlagen besitzen, einen höheren Anteil an den Kosten für das Stromnetz tragen müssen.


Netzbetreiber

Die Umsetzung des Konzepts erfordert möglicherweise Anpassungen durch den Netzbetreiber. Balkonsolaranlagen an sonnigen Tagen gleichzeitig ihren Überschuss in das öffentliche Stromnetz einspeisen.
Der eingespeiste Strom ist relativ gesehen zum gesamten Stromnetz gering, jedoch würde hier das Stromnetz als eine Art Speicher genutzt werden. Das könnte beim Netzbetreiber ggf. zu weiteren Kosten führen.

 

Vorteile Net Metering?

  1. Finanzielle Ersparnisse: Durch die Einspeisung überschüssiger Energie können Verbraucher ihre Stromrechnungen merklich reduzieren und von einem effizienten Kostenmanagement profitieren.
  2. Förderung Erneuerbarer Energien: Netmetering motiviert Verbraucher, verstärkt auf erneuerbare Energiequellen umzusteigen und ihre eigenen Energieerzeugungsanlagen, wie beispielsweise Mini-Solaranlagen, zu nutzen. Somit leisten sie nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch zu einer nachhaltigen Energiezukunft.

  3. Netzstabilität: Durch die dezentrale Energieerzeugung mittels Netmetering können Netzschwankungen ausgeglichen und die Stabilität des Stromnetzes verbessert werden. Dadurch wird die allgemeine Versorgungssicherheit erhöht. Durch geringe Einspeisungen von Balkonkraftwerken fällt dieser Punkt nicht so stark ins Gewicht.

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Netmetering Solar - Quellen und Details

Link zum diskutierten Vorschlag im Europäischen Rat / Europäischen Parlament.
U.a. zum Thema „Recht auf das Teilen von Energie“ und zur „Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke bis 800 W“

REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL to improve the Union’s electricity market design

 

Um den aktuellen Stand zum Thema „Netmetering für Steckersolargeräte“ abzurufen, erhalten Sie auf folgender Seite einen guten Überblick. Der zeitliche Verlauf von der Einbringung des Vorschlags bei der europäischen Kommission bis hin zu den Diskussionen im europäischen Rat, wird hier der gesamte Prozess gut und verständlich dargestellt.

Status zur Umsetzung Netmetering Solar / Balkonkraftwerk Einspeisevergütung EU Vorgabe

Procedure 2023/0077/COD

COM (2023) 148: Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL amending Regulations (EU) 2019/943 and (EU) 2019/942 as well as Directives (EU) 2018/2001 and (EU) 2019/944 to improve the Union’s electricity market design

 

 

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