THG-Quote 2026 für Elektro-Zweirad und Quad: Welche Klassen Anspruch haben

Elektrisches Motorrad und schweres Quad der EU-Fahrzeugklassen L3e-A2, L3e-A3 und L7e als 2026 prämienberechtigte Fahrzeuge nach UBA-Vollzug der 38. BImSchV
Marco Amato11 Min. Lesezeit

Wer 2026 ein rein elektrisches Motorrad oder ein schweres Quad fährt, hat Anspruch auf die THG-Prämie auf Pkw-Niveau. Wer dagegen einen klassischen 45-km/h-E-Roller, ein Mofa oder ein 125er-Leichtkraftrad besitzt, geht 2026 leer aus. Der Grund liegt nicht im Gesetzestext selbst, sondern im Vollzug: Das Umweltbundesamt veröffentlicht in seiner jährlichen FAQ zum Vollzug der 38. BImSchV nur für bestimmte Fahrzeugklassen Pauschalwerte für den anrechenbaren Strom. Klassen ohne Pauschalwert können verfahrensrechtlich nicht beantragt werden.

Konkret bedeutet das für 2026: Anspruchsberechtigt sind die EU-Fahrzeugklassen L3e-A2, L3e-A3 und L7e. Nicht anspruchsberechtigt sind L1e, L2e, L3e-A1, L6e – und alle Plug-in-Hybride, die mit der BImSchG-Novelle vom Dezember 2025 vollständig aus der Anrechnung fallen.

Was 2026 anspruchsberechtigt ist: L3e-A2, L3e-A3 und L7e

Die deutsche Anrechnungsmechanik unterscheidet nicht zwischen einem Pkw, einem Roller und einem Motorrad – sie unterscheidet zwischen den EU-Fahrzeugklassen, denen ein Fahrzeug nach Verordnung (EU) Nr. 168/2013 zugeordnet ist. Für die THG-Quote anrechenbar sind 2026 nach UBA-Vollzug folgende Zweirad- und Vierradklassen:

  • L3e-A2 – Krafträder mit einer Nenndauerleistung über 11 kW und bis zu 35 kW. In dieser Klasse finden sich die meisten elektrischen Mittelklasse-Motorräder und sportlich orientierten Maschinen.
  • L3e-A3 – Krafträder mit einer Nenndauerleistung über 35 kW. In dieser Klasse finden sich die leistungsstarken elektrischen Sport- und Tourenmaschinen.
  • L7e – schwere Vierrad-Kraftfahrzeuge bis 400 kg Leermasse (bei Personenbeförderung) oder bis 550 kg (bei Güterbeförderung), elektrisch angetrieben. In dieser Klasse finden sich elektrische Quads und kleine Nutzfahrzeuge.

Halter dieser drei Klassen werden bei der UBA-Anrechnung wie Halter eines Pkw der Klasse M1 behandelt. Die Auszahlungshöhe liegt damit auf demselben Niveau wie bei einem reinen Pkw – Verbraucherportale berichten für das Quotenjahr 2026 garantierte Festprämien zwischen rund 170 und 250 Euro sowie variable Prämien mit einer Marktbeobachtungs-Spanne bis zu rund 450 Euro pro Fahrzeug. Konkrete Anbieter-Konditionen finden sich bei den im Pillar verlinkten Watchdog-Portalen Finanztip, Stiftung Warentest und Verbraucherzentrale.

Maßgeblich für die Klassen-Zuordnung ist die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein). Im Feld J (Fahrzeugklasse) muss eine der drei oben genannten Klassen stehen, im Feld P.3 (Kraftstoffart) muss „Elektro“ eingetragen sein. Andere Einträge – etwa „Hybrid“ oder eine andere L-Klasse – schließen die Anrechnung aus.

Was 2026 nicht mehr anspruchsberechtigt ist: L1e, L2e, L3e-A1 und L6e

Halter der folgenden Klassen sind 2026 nicht prämienberechtigt, weil das Umweltbundesamt für diese Klassen keine Pauschalwerte mehr veröffentlicht hat:

  • L1e – zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einer Nenndauerleistung von bis zu 4 kW. In diese Klasse fallen klassische E-Roller, Mofas und elektrische Tretroller mit Versicherungskennzeichen.
  • L2e – dreirädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.
  • L3e-A1 – Krafträder mit einer Nenndauerleistung von bis zu 11 kW (klassisches 125er-Leichtkraftrad-Äquivalent).
  • L6e – leichte Vierrad-Kleinkraftfahrzeuge bis 350 kg Leermasse mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.

Verfahrensrechtlich ist eine Anrechnung ohne UBA-Pauschalwert nicht möglich: Das Umweltbundesamt prüft jeden Antrag anhand der hinterlegten Pauschale je Klasse. Klassen ohne Pauschale werden bereits im Antragsformular der Vermittler entweder gar nicht angeboten oder nach Antragstellung beim UBA abgelehnt. Auch Vermittler, die in ihrem Marketing weiterhin „für alle E-Zweiräder“ werben, können den verfahrensrechtlichen Ausschluss nicht aushebeln.

Hintergrund der Streichung: Bis 2024 wurden L1e- und L3e-A1-Halter mit deutlich reduzierten Pauschalen angerechnet. Die Branchen-Synopsen aus 2025 verweisen darauf, dass das Umweltbundesamt die Pauschalen aus 2024 mit der FAQ-Aktualisierung 2025 ersatzlos gestrichen hat. Eine politische Begründung wurde nicht öffentlich kommuniziert. Was bleibt: Wer 2026 einen klassischen E-Roller oder ein 125er fährt, kann für 2026 keine THG-Prämie beantragen.

Wer in einer dieser Klassen unsicher ist, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist, sollte die Eintragung im Feld J der Zulassungsbescheinigung Teil I genau prüfen – die Klassenangabe ist dort eindeutig codiert.

Plug-in-Hybride sind 2026 vollständig ausgeschlossen

Plug-in-Hybride waren bis einschließlich 2024 über reduzierte Pauschalen anrechenbar. Mit der BImSchG-Novelle vom Dezember 2025 (Gesetz vom 22.12.2025, BGBl. I Nr. 348) wurde die PHEV-Anrechnung 2026 vollständig beendet. Es gibt keine Übergangsregelung, keine Restanrechnung für Bestandsfahrzeuge und keine Sonderregelung für hohe elektrische Fahranteile. Wer einen Plug-in-Hybriden fährt – als Pkw, als Motorrad oder als Quad – , kann 2026 keine THG-Prämie mehr beantragen.

Die Begründung im Gesetzgebungsverfahren stützte sich auf Studien aus 2024 und 2025, die die tatsächliche elektrische Fahrleistung von Plug-in-Hybriden erheblich unter den ursprünglich angenommenen Werten festgestellt haben. Der Pauschal-Ansatz unterschätzte damit den fossilen Anteil des PHEV-Antriebs strukturell. Die jetzt umgesetzte vollständige Streichung beendet dieses Anrechnungsproblem nicht durch eine differenzierte Neuberechnung, sondern durch den Verzicht auf jegliche PHEV-Anrechnung.

Praktisch bedeutet das: Wenn Ihnen ein Vermittler 2026 eine PHEV-Prämie in Aussicht stellt, ist das ein klares Warnsignal – der Antrag wird beim Umweltbundesamt abgelehnt, und falls die Prämie als Express-Auszahlung bereits geflossen ist, kann der Vermittler den Betrag nachträglich zurückfordern. Die UBA-FAQ vom Juli 2025 stellt den Ausschluss eindeutig klar.

Wer einen Plug-in-Hybriden besitzt und parallel ein reines Elektrofahrzeug – etwa ein zusätzliches Elektro-Motorrad der Klasse L3e-A2 – , kann für das reine Elektrofahrzeug einen separaten Antrag stellen. Die PHEV-Streichung betrifft nur das Plug-in-Hybrid-Fahrzeug selbst, nicht andere Fahrzeuge desselben Halters.

Wie hoch die Prämie 2026 für Elektro-Motorrad und Quad ausfällt

Die Auszahlungshöhe ist nicht gesetzlich festgelegt. Sie ergibt sich aus drei Faktoren: dem CO₂-Marktpreis im Quotenhandel, dem in der 38. BImSchV festgelegten Anrechnungsfaktor 3 für elektrischen Strom und dem Geschäftsmodell des gewählten Vermittlers (Festprämie versus variable Prämie mit oder ohne Mindestbetrag).

Verbraucherportale weisen für das Quotenjahr 2026 die folgenden Marktbeobachtungs-Spannen aus, die sich aus den UBA-Pauschalen für Pkw-äquivalent-anrechenbare Fahrzeuge ergeben:

  • Garantierte Festprämie: 170 bis 250 Euro pro Fahrzeug, abhängig vom Vermittler.
  • Variable Prämie mit Mindestbetrag: ab 170 Euro mit zusätzlichem Marktanteil von bis zu rund 450 Euro pro Fahrzeug, je nach realisiertem Quotenerlös.
  • Variable Prämie ohne Mindestbetrag: rein marktabhängig, im ungünstigen Fall auch deutlich unter 170 Euro.

Die Werte gelten für rein elektrische Fahrzeuge der Klassen L3e-A2, L3e-A3 und L7e ebenso wie für Pkw der Klasse M1 – die UBA-Pauschale unterscheidet hier nicht. Wer also ein elektrisches Motorrad der Klasse L3e-A3 oder ein elektrisches Quad der Klasse L7e besitzt, kann mit denselben Konditionen rechnen wie ein Pkw-Halter.

Hinzu kommt die Gestaltungsfrage: Manche Vermittler bieten Sammelverträge für Halter mehrerer Fahrzeuge an. Wer einen Pkw plus ein Elektro-Motorrad besitzt, kann gegebenenfalls eine niedrigere Marge je Fahrzeug aushandeln. Die im Pillar verlinkten Watchdog-Portale Finanztip, Stiftung Warentest und Verbraucherzentrale führen regelmäßig aktualisierte Markt-Stichproben mit Konditionsvergleich.

Was Sie als Halter konkret tun sollten

Wer ein elektrisches Motorrad der Klasse L3e-A2/A3 oder ein elektrisches Quad der Klasse L7e besitzt und die THG-Prämie für 2026 nutzen möchte, geht in dieser Reihenfolge vor:

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I prüfen. Im Feld J (Fahrzeugklasse) muss L3e-A2, L3e-A3 oder L7e stehen. Im Feld P.3 (Kraftstoffart) muss „Elektro“ eingetragen sein.
  2. Anbieter über den Watchdog-Wegweiser auswählen. Die im Pillar und auf der Anbieter-Wegweiser-Subseite verlinkten Portale Finanztip, Stiftung Warentest und Verbraucherzentrale führen aktuelle Markt-Stichproben mit Konditionsvergleich.
  3. Vertragslaufzeit prüfen. Empfohlen ist eine Bindung ausschließlich an das aktuelle Kalenderjahr (2026), keine Mehrjahresverträge.
  4. Auszahlungsmodell wählen. Festprämien sind kalkulatorisch sicher, variable Prämien können höher liegen, tragen aber das Marktpreisrisiko. Express-Modelle zahlen schneller, sind für den Halter im Vermittler-Insolvenzfall sicherer, aber strukturell anfälliger für Vermittler-Liquiditätsprobleme.
  5. Antrag beim Vermittler einreichen. Foto oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil I, Halterdaten und Bankverbindung. Der Vermittler übernimmt anschließend den behördlichen Antrag beim Umweltbundesamt.
  6. Auf die Auszahlung warten. Bei Festpreis-Express-Modellen wenige Tage nach Vertragsabschluss. Bei regulärer Auszahlung nach UBA-Bescheinigung 14 bis 16 Wochen UBA-Bearbeitungszeit plus Verarbeitung beim Vermittler.

Wer Halter eines L1e-, L2e-, L3e-A1- oder L6e-Fahrzeugs ist, kann für 2026 keinen Antrag stellen. Eine Prüfung der UBA-FAQ-Aktualisierung 2026 ist in der zweiten Jahreshälfte 2026 sinnvoll, für den Fall dass die UBA in zukünftigen Verpflichtungsjahren wieder Pauschalwerte für diese Klassen veröffentlicht. Eine rückwirkende Beantragung für 2026 ist allerdings nach geltender Rechtslage in keinem Fall möglich.

Verwandte Themen im elektronik-zeit-Cluster

  • Der Pillar zur THG-Quote 2026 erklärt die Mechanik, den Anspruch und die Auszahlung im Überblick – inklusive der Frist 15. November und der drei wichtigsten Vertragsfallen.
  • Die Wallbox-Betreiber-Quote funktioniert für öffentlich zugängliche Ladepunkte anders als die Fahrzeug-Quote – relevant, wenn Sie zusätzlich zum Motorrad einen Ladepunkt betreiben.
  • Der THG-Rechner erlaubt eine grobe Abschätzung der voraussichtlichen Auszahlung – er rechnet nur für prämienberechtigte Klassen.
  • Im Anbieter-Wegweiser finden Sie die Verlinkung auf die von den Watchdogs empfohlenen Vergleichsportale.

Offizielle Quellen

Primärquellen (rechtlich bindend):

  • § 37a BImSchG – die Quotenpflicht selbst.
    1. BImSchV – die Anrechnungsverordnung mit § 5 zur Strom-Anrechnung.
  • BImSchG-Novelle BGBl. I Nr. 348 vom 22.12.2025 – die für 2026 gültige Fassung mit dem PHEV-Ausschluss.
  • Verordnung (EU) Nr. 168/2013 – die EU-Definition der Fahrzeugklassen L1e bis L7e.
  • Umweltbundesamt – Vollzugsstelle und jährliche Pauschalwert-Veröffentlichung in der FAQ zum Vollzug der 38. BImSchV (Stand 18.07.2025).

Verbraucher-Wegweiser (redaktionell unabhängig):

  • Finanztip THG-Quote – Test 06/2025 mit Empfehlung Verivox.
  • Stiftung Warentest THG-Quote – Methodik-basierte Anbieter-Befragung.
  • Verbraucherzentrale THG-Quote – fortlaufende Verbraucher-Hinweise.

Häufige Fragen zur THG-Quote für Elektro-Zweirad und Quad

Welche Fahrzeugklassen bekommen 2026 die THG-Prämie?

2026 anspruchsberechtigt sind reine Elektrofahrzeuge der Klassen M1 (Pkw), N1 (leichte Nutzfahrzeuge), L3e-A2 und L3e-A3 (Krafträder mittlerer und hoher Leistung) sowie L7e (schwere Vierrad-Quads). Maßgeblich ist die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld J. Andere L-Klassen – also L1e, L2e, L3e-A1 und L6e – sind 2026 nicht prämienberechtigt, weil das Umweltbundesamt für diese Klassen keine Pauschalwerte mehr veröffentlicht.

Bekomme ich die THG-Prämie für meinen klassischen 45-km/h-E-Roller (L1e)?

Nein. Halter der Klasse L1e sind 2026 nicht prämienberechtigt, weil das Umweltbundesamt für diese Klasse keinen Pauschalwert mehr in der FAQ zum Vollzug der 38. BImSchV veröffentlicht. Ohne UBA-Pauschalwert ist eine Anrechnung verfahrensrechtlich nicht möglich, auch nicht über einen Vermittler.

Bekomme ich die THG-Prämie für mein 125er-Leichtkraftrad (L3e-A1)?

Nein. Auch die Klasse L3e-A1 (Krafträder mit einer Nenndauerleistung von bis zu 11 kW, das klassische 125er-Äquivalent) ist 2026 nicht prämienberechtigt – der Grund ist derselbe wie bei L1e: keine UBA-Pauschalwerte, daher keine verfahrensrechtliche Grundlage für eine Anrechnung.

Wie viel THG-Prämie bekomme ich für mein elektrisches Motorrad der Klasse L3e-A2 oder L3e-A3?

Die Klassen L3e-A2 und L3e-A3 werden 2026 wie ein Pkw der Klasse M1 angerechnet. Verbraucherportale weisen für das Quotenjahr 2026 garantierte Festprämien zwischen rund 170 und 250 Euro aus, variable Prämien können mit einem realisierten Quotenerlös von bis zu rund 450 Euro je Fahrzeug aufwarten. Die genaue Höhe hängt vom gewählten Vermittler, dem CO₂-Marktpreis und dem Auszahlungsmodell ab.

Bekomme ich die THG-Prämie auch für meinen Plug-in-Hybriden?

Nein. Plug-in-Hybride sind 2026 vollständig von der THG-Prämie ausgeschlossen – die BImSchG-Novelle vom Dezember 2025 hat die zuvor noch reduzierte PHEV-Anrechnung ersatzlos beendet. Es gibt keine Übergangsregelung, keine Sonderregelung für hohe elektrische Fahranteile und keine schriftliche Bestätigung eines Vermittlers kann den gesetzlichen Ausschluss aushebeln. Wenn Ihnen ein Anbieter eine PHEV-Prämie für 2026 in Aussicht stellt, ist das ein klares Warnsignal.

Kann ich für mehrere Fahrzeuge einzeln die THG-Quote beantragen?

Ja. Jedes prämienberechtigte Fahrzeug mit eigener Zulassung erhält eine eigene Quote, die getrennt abgetreten und ausgezahlt wird. Wer einen Pkw und ein elektrisches Motorrad der Klasse L3e-A2 besitzt, kann beide Quoten getrennt geltend machen. Manche Vermittler bieten Sammelverträge mit reduzierter Marge bei mehreren Fahrzeugen.

Was steht in meiner Zulassungsbescheinigung zur Fahrzeugklasse?

In der Zulassungsbescheinigung Teil I ist die EU-Fahrzeugklasse im Feld J als Buchstaben-Zahlen-Kombination eingetragen – etwa „L3e-A2″ oder „L7e“. Im Feld P.3 steht die Kraftstoffart: Für die THG-Prämie muss dort „Elektro“ stehen. Beide Einträge benötigt der Vermittler, um den Antrag beim Umweltbundesamt korrekt zu stellen.

Kann ich rückwirkend für 2025 oder frühere Jahre die Prämie beantragen, wenn meine Klasse damals noch berechtigt war?

Nein. Die THG-Quote ist an das jeweilige Verpflichtungsjahr gebunden, in dem das Fahrzeug zugelassen war. Eine rückwirkende Geltendmachung für abgelaufene Quotenjahre ist nach geltender Rechtslage nicht möglich, auch nicht für Klassen, die in früheren Jahren noch UBA-Pauschalen hatten und 2026 nicht mehr prämienberechtigt sind.