THG-Quote 2026: Mechanik, Anspruch und Auszahlung im Überblick

Schematische Darstellung der THG-Quote-Mechanik 2026 mit Quotenpflicht der Mineralölkonzerne, Anrechnung von E-Auto-Strom und Auszahlung an Halter
Marco Amato14 Min. Lesezeit

Die Treibhausgasminderungs-Quote – kurz THG-Quote – ist die gesetzliche Verpflichtung von Mineralölkonzernen, die CO₂-Emissionen ihrer in Deutschland verkauften Kraftstoffe um einen vorgeschriebenen Prozentsatz zu senken. Für das Jahr 2026 beträgt diese Quote 12 Prozent (§ 37a Bundes-Immissionsschutzgesetz). Die Konzerne erfüllen die Pflicht entweder durch eigene Maßnahmen oder durch den Zukauf von Quotenzertifikaten. Genau hier kommen Halter rein elektrischer Fahrzeuge ins Spiel: Sie können den Klimavorteil ihres Stromverbrauchs als Zertifikat verkaufen und erhalten dafür eine jährliche Prämie.

Anspruch hat 2026, wer ein in Deutschland zugelassenes reines Batteriefahrzeug besitzt – Pkw, leichtes Nutzfahrzeug oder Elektro-Motorrad der Klassen L3e-A2 und L3e-A3 sowie schwere Quads der Klasse L7e. Plug-in-Hybride sind 2026 vollständig von der Anrechnung ausgeschlossen, das frühere reduzierte PHEV-Anrechnungsregime wurde mit der BImSchG-Novelle vom Dezember 2025 ersatzlos beendet. Auch klassische E-Roller und Mofas der Klasse L1e sowie 125er-Leichtkrafträder der Klasse L3e-A1 erhalten 2026 keine Prämie, weil das Umweltbundesamt für diese Klassen keine Pauschalwerte mehr veröffentlicht. Zusätzlich können Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte einen separaten Quoten-Anspruch für die abgegebenen Strommengen geltend machen.

Die Auszahlung läuft in fünf Schritten ab: Sie treten Ihre Quote an einen Vermittler ab, dieser bündelt mehrere Quoten, beantragt beim Umweltbundesamt eine Bescheinigung über die anrechenbare Strommenge und verkauft die Zertifikate über das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) an die quotenpflichtigen Mineralölkonzerne. Die Auszahlungshöhe schwankt mit dem CO₂-Markt – Verbraucherportale weisen für das laufende Quotenjahr Spannen von 100 bis 300 Euro aus.

Was ist die THG-Quote?

Die THG-Quote ist seit 2015 das zentrale Instrument, mit dem Deutschland den Verkehrssektor zur Reduktion seiner Treibhausgasemissionen verpflichtet. Anders als bei einer pauschalen CO₂-Steuer trifft die gesetzliche Verpflichtung nicht den Endverbraucher, sondern die sogenannten Inverkehrbringer von Kraftstoffen – in der Praxis sind das die großen Mineralölkonzerne. Diese müssen jedes Jahr nachweisen, dass die CO₂-Bilanz der von ihnen verkauften Kraftstoffmengen um einen festgelegten Prozentsatz gegenüber einem fossilen Referenzwert gesenkt wurde.

Die Höhe der Quote ist gesetzlich vorgegeben und steigt schrittweise. § 37a BImSchG legt für die kommenden Jahre folgenden Pfad fest: 12 Prozent ab 2026, 14,5 Prozent ab 2027, 17,5 Prozent ab 2028, 21 Prozent ab 2029 und 25 Prozent ab 2030. Die aktuelle Fassung wurde am 22. Dezember 2025 verabschiedet und ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Erfüllen die Mineralölkonzerne ihre Quote nicht, wird eine Pönale fällig. Um dies zu vermeiden, kaufen sie Quotenzertifikate von Akteuren zu, die nachweislich CO₂ einsparen – etwa von Halterinnen und Haltern rein elektrischer Fahrzeuge oder von Betreibern öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Genau auf diesem Marktmechanismus basiert die jährliche THG-Prämie für E-Auto-Halter.

Anspruch 2026: Wer profitiert von der THG-Prämie

Anspruch auf eine THG-Prämie hat 2026, wer mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Halter eines reinen Batteriefahrzeugs (BEV), das in Deutschland zugelassen ist. Das umfasst Pkw der Klasse M1, leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 sowie schwerere Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb.
  • Halter eines elektrischen Motorrads oder schweren Quads der EU-Fahrzeugklassen L3e-A2 (Krafträder mittlerer Leistung), L3e-A3 (Krafträder hoher Leistung) sowie L7e (schwere Vierrad-Quads). Diese Klassen erhalten 2026 nach UBA-Pauschalwerten eine Prämie auf Pkw-Niveau.
  • Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunkts, der bei der Bundesnetzagentur als öffentlich gemeldet und eichrechtskonform betrieben wird. Hierfür gelten gesonderte Regeln, die im separaten Artikel zur Wallbox-Betreiber-Quote behandelt werden.

Prämienhöhen 2026 nach Fahrzeugklasse im Überblick

Die folgende Tabelle fasst die Prämienspannen zusammen, die Vermittler-Plattformen für das Quotenjahr 2026 ausweisen. Die Werte sind keine Garantie und keine eigene Modellrechnung von elektronik-zeit – sie zeigen nur die Marktbreite, die zum Zeitpunkt der Recherche bei deutschen Vermittlern abrufbar war. Maßgeblich für die Anspruchsberechtigung sind die Pauschalwerte des Umweltbundesamts in der FAQ zum Vollzug der 38. BImSchV (Stand der UBA-Veröffentlichung 18. Juli 2025).

FahrzeugklasseStatus 2026Festprämie (Garantie)Variabel (Marktpreis)
Pkw (M1), reines BEVanspruchsberechtigtca. 170–330 €bis ca. 450 €
Leichte Nutzfahrzeuge (N1), reines BEVanspruchsberechtigtca. 170–330 €bis ca. 450 €
Krafträder mittlerer und hoher Leistung (L3e-A2 und L3e-A3)anspruchsberechtigtca. 170–250 €bis ca. 450 €
Schwere Vierrad-Quads (L7e)anspruchsberechtigtca. 170–250 €bis ca. 450 €
45-km/h-Roller (L1e)nicht prämienberechtigt
Mofas und Leichtfahrzeuge (L2e und L6e)nicht prämienberechtigt
125er-Leichtkrafträder (L3e-A1)nicht prämienberechtigt
Plug-in-Hybride (PHEV)nicht prämienberechtigt
Prämienspannen 2026 nach UBA-Pauschalwerten und marktüblicher Vermittler-Auszahlung. Stand: 30. April 2026. Spannen sind anbieter- und marktpreisabhängig und werden bei der nächsten UBA-FAQ-Aktualisierung geprüft.

Bei reinen Privatfahrzeugen wird der Strombedarf nicht einzeln gemessen, sondern über einen pauschalen Anrechnungswert pro registriertem Fahrzeug angesetzt. Dieser Wert wird vom Umweltbundesamt jedes Jahr für das jeweilige Verpflichtungsjahr in einem FAQ-Dokument zum Vollzug der 38. BImSchV veröffentlicht.

Plug-in-Hybride wurden bis einschließlich 2024 noch über reduzierte Pauschalen angerechnet. Mit der BImSchG-Novelle vom Dezember 2025 wurde die PHEV-Anrechnung 2026 vollständig beendet. Es gibt keine Übergangsregelung – Plug-in-Hybride erhalten 2026 unabhängig von ihrem elektrischen Fahranteil oder dem Modelljahr keine THG-Prämie. Wer aktuell ein Vermittler-Angebot mit PHEV-Auszahlung für 2026 erhält, sollte besondere Vorsicht walten lassen: Die UBA-FAQ vom Juli 2025 stellt den Ausschluss eindeutig klar.

Nicht prämienberechtigt sind 2026 außerdem klassische E-Roller und Mofas der Klasse L1e (Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h), Leichtkrafträder der Klasse L3e-A1 (125er-Äquivalent), Dreirad-Mofas der Klasse L2e und leichte Vierräder der Klasse L6e. Für diese Klassen veröffentlicht das Umweltbundesamt 2026 keine Pauschalwerte mehr – ohne Pauschale ist eine Anrechnung verfahrensrechtlich nicht möglich. Welche Mechanik dahinter steckt und welche Klassen unverändert prämienberechtigt sind, behandeln wir auf der Subseite zur THG-Quote für Elektro-Zweirad und Quad.

Ebenfalls nicht anrechenbar sind reine Verbrenner-Fahrzeuge, klassische Hybride ohne Plug-in-Funktion sowie Brennstoffzellen-Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb (für letztere gibt es ein separates, hier nicht behandeltes Anrechnungsregime).

Auszahlung 2026: Fünf Schritte vom Antrag zur Prämie

Privatpersonen treten ihre THG-Quote in der Praxis nicht direkt an die Mineralölkonzerne ab – der Markt ist zu kleinteilig, der Prozess zu aufwändig. Stattdessen schalten sich Vermittler dazwischen, die eine Vielzahl von Einzelquoten bündeln. Der Weg vom Fahrzeugschein zur Auszahlung verläuft in fünf klar abgegrenzten Stufen:

  1. Quote-Abtretung an einen Vermittler. Sie schließen mit einem Quotenvermittler einen Abtretungsvertrag und stellen ihm eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins zur Verfügung. Der Vermittler übernimmt damit das Recht, Ihre Quote im laufenden Verpflichtungsjahr zu verwerten.
  2. Bündelung beim Vermittler. Der Vermittler sammelt mehrere tausend bis hunderttausend Einzelquoten und reicht sie als Sammelantrag beim Umweltbundesamt ein.
  3. Strommengen-Bescheinigung durch das Umweltbundesamt. Das UBA prüft jeden Antrag, weist die anrechenbaren Strommengen aus und stellt eine Bescheinigung aus. Diese Prüfung wurde 2024 und 2025 wegen mehrerer Betrugsfälle deutlich verschärft, was die Bearbeitungszeiten verlängert hat. Verbraucherportale berichten 2026 von Wartezeiten zwischen 14 und 16 Wochen ab Antragstellung.
  4. Verkauf der Zertifikate über das Hauptzollamt Frankfurt (Oder). Die quotenrechtliche Anrechnung beim Mineralölkonzern erfolgt nicht über das UBA, sondern über das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) – dort werden die zertifizierten Strommengen mit den Quotenpflichten der Konzerne verrechnet.
  5. Auszahlung an den Halter. Der Vermittler überweist die vereinbarte Prämie auf Ihr Konto. Manche Anbieter zahlen bereits nach Abtretung als Vorfinanzierung aus (sogenannte Festpreis- oder Express-Modelle), andere erst nach erfolgter UBA-Bescheinigung.

Wichtig zu wissen: Das Umweltbundesamt ist die zertifizierende Stelle, das Hauptzollamt die abrechnende. Beide haben unterschiedliche Funktionen, beide sind staatlich. Vermittler dagegen sind private Marktakteure ohne behördliche Autorität – sie können eine Anerkennung als Quotenstelle haben oder auch nicht. Das UBA führt eine Liste der zugelassenen Stellen, die für die Auswahl eines seriösen Vermittlers eine erste Orientierung bietet.

Höhe 2026: Spanne von 100 bis 300 Euro je nach Modell

Die Auszahlungshöhe ist gesetzlich nicht festgelegt. Sie ergibt sich aus drei Faktoren:

  • Dem Marktpreis des CO₂-Zertifikats im Quotenhandel, der mit Angebot und Nachfrage am europäischen Treibhausgas-Markt schwankt.
  • Dem Anrechnungsfaktor, mit dem Strom in Elektrofahrzeugen bewertet wird. Die 38. BImSchV legt fest, dass der in Straßenfahrzeugen genutzte elektrische Strom mit dem dreifachen Energiegehalt für die Quotenerfüllung angerechnet wird – eine politische Entscheidung zugunsten des Hochlaufs der Elektromobilität.
  • Dem Geschäftsmodell des Vermittlers, der zwischen einer garantierten Festprämie (kalkulatorisches Risiko trägt der Vermittler) und einer variablen Prämie (Marktpreis-Risiko trägt der Halter) wählen lässt. Manche Vermittler behalten als Marge bis zu 30 Prozent des erlösten Quotenwertes ein.

Verbraucherportale weisen für das Quotenjahr 2026 garantierte Festprämien zwischen rund 100 und 300 Euro pro reinem Pkw aus. Variable Prämien können in einzelnen Konstellationen darüber liegen, sind aber dem Marktrisiko ausgesetzt. Wer konkrete Auszahlungshöhen einzelner Anbieter vergleichen möchte, findet bei Finanztip im Test 06/2025 das von der Redaktion empfohlene Vergleichsportal sowie bei der Verbraucherzentrale eine fortlaufend aktualisierte Anbieter-Übersicht. Detail-Empfehlungen liefern wir an dieser Stelle bewusst nicht – der Markt für Quotenvermittler hat sich 2024 und 2025 als volatil erwiesen, mit mehreren Insolvenzen kleinerer Anbieter.

Frist 2026: Antrag bis spätestens 15. November

Die 38. BImSchV setzt für die Antragstellung beim Umweltbundesamt eine harte Stichtag-Frist: Anträge auf Strommengen-Bescheinigung müssen spätestens am 15. November des Verpflichtungsjahres beim UBA eingegangen sein (§ 8 Abs. 1 Nr. 2). Wer seine Quote über einen Vermittler einreicht, muss daher mehrere Wochen vorher beim Vermittler registriert sein – die meisten Anbieter setzen interne Fristen zwischen Ende September und Ende Oktober, um die UBA-Frist sicher einzuhalten.

Da das Quotenjahr identisch mit dem Kalenderjahr ist, gilt: Wer 2026 die Prämie für sein 2026 zugelassenes Fahrzeug erhalten möchte, muss spätestens Mitte Oktober 2026 einen Vertrag mit einem Vermittler abschließen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt ausdrücklich, die Auswahl des Vermittlers nicht zu überstürzen – bis zur Frist liegt in aller Regel genug Zeit, um Konditionen, Vertragslaufzeiten und Bewertungen sorgfältig zu prüfen.

Steuerliche Behandlung – bitte im Einzelfall einen Steuerberater fragen

Das Bundesfinanzministerium hat sich mit einer Meldung vom 16. Mai 2022 zur Behandlung von Prämien aus der THG-Quote geäußert. Die dortigen Grundzüge gelten als erste Orientierung, ersetzen aber keine individuelle steuerliche Beratung. elektronik-zeit.de gibt diese Information ausschließlich zur Einordnung wieder und betreibt keine Steuerberatung.

In der BMF-Meldung werden drei typische Fälle unterschieden: Bei einem Privatfahrzeug ordnet das BMF den Erlös aus dem Verkauf der THG-Quote keiner Einkunftsart zu, sodass nach dortiger Auffassung keine Einkommensteuerpflicht entsteht. Befindet sich das Fahrzeug im Betriebsvermögen, behandelt das BMF den Erlös als Betriebseinnahme. Bei Dienstwagen mit Privatnutzung ist nach Darstellung des BMF in den meisten Konstellationen der Arbeitgeber Halter und damit Empfänger der Prämie.

Ob diese Grundzüge auf Ihren konkreten Fall zutreffen – etwa bei Mehrfachhalter-Konstellationen, gemischter Nutzung, vertraglicher Auszahlungs-Sonderregelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder bei mehrfacher Quotenabtretung über die Jahre – ist eine Einzelfallfrage und gehört in die Hände eines Steuerberaters. Die rechtsverbindliche Quelle ist die BMF-Meldung selbst auf bundesfinanzministerium.de. Die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) führen öffentliche Suchverzeichnisse für qualifizierte Steuerberater in Ihrer Region.

Drei Vertragsfallen, die Verbraucher 2026 prüfen sollten

Die Verbraucherzentrale und die Stiftung Warentest haben in ihren Marktbeobachtungen 2024 und 2025 wiederholt auf drei Vertragsfallen hingewiesen, die im Kleingedruckten häufig vorkommen und in der Werbung selten transparent gemacht werden:

  1. Mehrjährige Vertragslaufzeit. Manche Vermittler binden den Halter im Vertrag nicht nur für das laufende, sondern auch für das folgende Quotenjahr. Eine Klausel wie „Der Abtretungszeitraum beträgt standardmäßig zwei Kalenderjahre“ bedeutet: Wer im April 2026 abschließt, kann nicht im April 2027 zu einem anderen Anbieter wechseln. Die Verbraucherzentrale empfiehlt ausdrücklich, ausschließlich Verträge mit einer Bindung auf das aktuelle Kalenderjahr abzuschließen.
  2. Variable Prämie ohne Mindestbetrag. Variable Modelle versprechen die Beteiligung am Marktpreis – wenn dieser fällt, fällt aber auch die Prämie. Stiftung Warentest empfiehlt deshalb eine Festprämie mit garantierter Auszahlungshöhe oder eine variable Prämie mit ausdrücklich genanntem Mindestbetrag.
  3. Express-Auszahlung als Vorfinanzierungs-Risiko. Sogenannte Express-Modelle zahlen die Prämie unmittelbar nach Vertragsabschluss aus, lange bevor das UBA die Strommenge bescheinigt hat. Wirtschaftlich finanziert der Vermittler diese Vorleistung über Bankkreditlinien. Wenn diese Linien gekürzt werden – wie 2024 und 2025 mehrfach geschehen – , geraten Vermittler in Liquiditätsprobleme. Eine reguläre Auszahlung nach UBA-Bescheinigung ist langsamer, aber strukturell stabiler.

Ein zusätzlicher Indikator für Seriosität ist die Mitgliedschaft im Bundesverband THG-Quote, wie die Verbraucherzentrale anmerkt. Der Verband stellt auf seiner Website eine aktuelle Mitgliederliste zur Verfügung und ist eine schnelle Möglichkeit, die Marktpräsenz eines Vermittlers zu verifizieren.

Rechtsrahmen RED III: EU-Richtlinie 2023/2413

Die deutsche THG-Quote ist eingebettet in den europäischen Rechtsrahmen der Renewable Energy Directive III, kurz RED III, also der Richtlinie (EU) 2023/2413 über die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien. Die Richtlinie wurde 2023 vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet und ist über das BImSchG und die 38. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt.

Inhaltlich legt RED III einen verbindlichen Anteil erneuerbarer Energien für den Verkehrssektor bis 2030 fest und sieht die Anrechnung von erneuerbarem Strom im Verkehr ausdrücklich vor. Die deutsche Quotenregelung mit dem schrittweisen Anstieg auf 25 Prozent bis 2030 leitet sich daraus ab. Wer den europäischen Hintergrund vertiefen möchte, findet die Richtlinie selbst in der EU-Rechtsdatenbank EUR-Lex und weiterführende Erläuterungen beim Bundesumweltministerium.

Verwandte Themen im elektronik-zeit-Cluster

Die THG-Quote für reine Pkw ist nur ein Teil eines größeren Themenfeldes. In folgenden vertiefenden Artikeln behandeln wir die einzelnen Aspekte detailliert:

  • Die Wallbox-Betreiber-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte funktioniert anders als die Fahrzeug-Quote – die Anrechnung läuft pro abgegebener Kilowattstunde, mit zusätzlichem Faktor bei Strom aus erneuerbaren Energien.
  • Die Sonderregeln für Elektro-Motorrad und schweres Quad der Klassen L3e-A2/A3 und L7e – und der Grund, warum L1e- und 125er-Halter 2026 leer ausgehen – auf der Subseite Elektro-Zweirad.
  • Der THG-Rechner mit dem Sie die voraussichtliche Auszahlung für Ihr Fahrzeug oder Ihre Wallbox abschätzen können.
  • Der Anbieter-Wegweiser mit Verlinkung auf die von Stiftung Warentest und Finanztip getesteten Vergleichsportale.
  • Häufige Fragen rund um Antrag, Vollmacht, doppelte Beantragung und Insolvenz im FAQ.

Wer Wallbox-Themen vertiefen möchte, findet im evcc-Cluster und im CTEK-Marken-Hub zusätzliche technische Hintergründe. Halterinnen und Halter mit eigener Photovoltaik-Anlage profitieren bei der Wallbox-Quote vom Bonusfaktor für erneuerbaren Strom – die Mechanik ist im Balkonkraftwerk-Pillar verlinkt erklärt. Für Flotten- und Firmenwagen-Halter bietet das Whitepaper „Firmenwagen-Lade-Compliance 2026″ eine vertiefte Darstellung der steuerlichen und vertraglichen Aspekte.

Offizielle Quellen und Verbraucher-Wegweiser

Die folgenden Stellen sind die einzigen, deren Aussagen rechtlich bindend oder redaktionell unabhängig geprüft sind. Wer in eigenen Recherchen weitergehen möchte, findet hier verlässliche Anlaufpunkte:

Primärquellen (rechtlich bindend):

  • § 37a BImSchG – die Quotenpflicht selbst, mit aktuellem Pfad bis 2030. Veröffentlicht auf gesetze-im-internet.de.
    1. BImSchV – die Anrechnungsverordnung, die regelt, wie Strom im Verkehrssektor angerechnet wird.
  • BMF-Meldung vom 16.05.2022 zur steuerlichen Behandlung der THG-Prämie.
  • Umweltbundesamt – Vollzugsstelle für die Bescheinigung der Strommengen.
  • Hauptzollamt Frankfurt (Oder) – Quotenstelle für die Verrechnung mit den quotenpflichtigen Mineralölkonzernen.

Verbraucher-Wegweiser (redaktionell unabhängig):

  • Finanztip THG-Quote – im Test 06/2025 hat die Redaktion das Vergleichsportal Verivox als Empfehlung herausgearbeitet.
  • Stiftung Warentest THG-Quote – Methodik-basierte Anbieter-Befragung mit klarer Empfehlung zugunsten von Festpreismodellen.
  • Verbraucherzentrale THG-Quote – fortlaufende Verbraucher-Hinweise zu Vertragslaufzeiten, Mindeststandards und Marktentwicklung.
  • Bundesverband THG-Quote – Branchenverband mit öffentlicher Mitgliederliste.

Häufige Fragen zur THG-Quote 2026

Was passiert mit meiner THG-Prämie, wenn der Vermittler insolvent wird?

Die rechtliche Lage hängt davon ab, ob die Quote bereits an einen Mineralölkonzern verkauft wurde. Wurde noch nicht verkauft, bleibt die Quote nach allgemeinem Schuldnerrecht zunächst Teil der Insolvenzmasse. In Einzelfällen haben Wettbewerber Insolvenz-betroffene Halter aufgenommen – eine Garantie gibt es nicht. Wer sicher gehen will, wählt einen Vermittler ohne Express-Auszahlung und überprüft die Eintragung im Handelsregister vor Vertragsabschluss.

Kann ich die THG-Prämie für mehrere Fahrzeuge beantragen?

Ja, aber pro Fahrzeug einzeln. Jedes E-Auto, jeder E-Roller und jedes Leichtkraftrad mit Elektroantrieb erhält eine eigene Quote, die getrennt abgetreten wird. Manche Vermittler bieten Sammelverträge für Halter mehrerer Fahrzeuge.

Was ist der Unterschied zwischen Umweltbundesamt und Hauptzollamt?

Das Umweltbundesamt bescheinigt die für die Anrechnung relevante Strommenge – es ist die zertifizierende Behörde. Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ist die abrechnende Stelle, bei der die Mineralölkonzerne ihre Quotenerfüllung nachweisen. Vermittler arbeiten mit beiden Stellen, Halter selbst in aller Regel mit keiner – sie geben den Vorgang an den Vermittler ab.

Wie hoch ist die THG-Quote bis 2030?

§ 37a BImSchG legt folgenden Pfad fest: 12 Prozent ab 2026, 14,5 Prozent ab 2027, 17,5 Prozent ab 2028, 21 Prozent ab 2029 und 25 Prozent ab 2030. Eine weitere Erhöhung darüber hinaus ist Gegenstand der laufenden EU-Verhandlungen zu RED III und der nationalen Umsetzung.

Brauche ich eine Wallbox, um die Fahrzeug-Quote zu beantragen?

Nein. Die Fahrzeug-Quote für ein BEV oder einen E-Roller wird unabhängig davon beantragt, wo Sie laden. Voraussetzung ist allein die Zulassung des reinen Elektrofahrzeugs in Deutschland. Wer zusätzlich eine öffentlich zugängliche Wallbox betreibt, kann die Wallbox-Quote separat beantragen – das ist ein eigener Anspruch, kein Ersatz.