Schadenfreiheitsklasse: berechnen – übertragen – Tabelle und mehr Infos
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet Schadenfreiheitsklasse?
- Schadenfreiheitsklasse Tabelle (Beispiel)
- Schadenfreiheitsklasse SF 1/2
- Schadenfreiheitsklasse S
- Schadenfreiheitsklasse SF 0
- Schadenfreiheitsklasse M – Malusklasse
- Schadenfreiheitsklasse – Tarifinformationen der Versicherungsanbieter
- Schadenfreiheitsklasse berechnen bzw. ermitteln
- Schadenfreiheitsklasse übertragen
- Schadenfreiheitsklasse Fahranfänger
Was bedeutet Schadenfreiheitsklasse?
Schadenfreiheitsklasse (Abkürzung SFR oder auch SF-Klasse) ist die Einstufung eines festgelegten Beitragssatzes für ununterbrochene schadenfreie Kalenderjahre. Der Beitragssatz unterscheidet sich zwischen den Versicherungsanbietern. Der genaue Beitragssatz für den jeweiligen Versicherungsanbieter, kann aus den Tarifinformationen der Versicherungsanbieter entnommen werden. Eine Auflistung der Tarifinformationen zu den einzelnen Kfz Versicherungsanbietern finden Sie weiter unten im Artikel. Damit können Sie bequem auf der Website des Versicherungsanbieters die Tarifinformationen herunterladen und den für Sie festgelegten Beitragssatz berechnen bzw. entnehmen.
Dieses Schadenfreiheitsrabattsystem findet in der Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung Anwendung.
Je länger Sie ununterbrochen schadenfrei fahren, desto geringer ist der Beitragssatz bzw. desto höher ist der Rabatt der Versicherer auf den Beitragssatz.
Schadenfreiheitsklasse Tabelle (Beispiel)
Die Tabelle der Schadenfreiheitsklassen zeigt anhand von fiktiven Werten die Entwicklung der Beitragssätze über die Schadenfreiheitsklasse. Jeder Versicherer vergibt unterschiedliche Nachlässe auf den Beitragssatz.
Bitte beachten: Die Daten für in der Tabelle dienen nur als Beispiel und grober Einordnung, die genauen Beitragssätze entnehmen Sie aus der Tarifinformation bzw. den allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsanbieters.
Schadenfreiheitsklasse SF 1/2
In die Schadenfreiheitsklasse 1/2 werden Fahrer eingestuft, die ein halbes Jahr ununterbrochen schadenfrei gefahren sind.
Die Schadenfreiheitsklasse 1/2 gilt auch für Fahrer, die zum ersten Mal eine Autoversicherung abschließen, aber über Fahrpraxis verfügen. Dabei versteht man unter Fahrpraxis, eine dreijährige Nutzung eines Fahrzeugs, bei dem der Fahrer mitversichert war.
Zudem gilt diese Schadenfreiheitsklasse auch für die Zweitwagenversicherung und die Partner-/Elternregelung.
Schadenfreiheitsklasse S
Die Rückstufung in die Schadenfreiheitsklasse S (Schadenklasse) gilt für Fahrer, die einen Unfall gemacht haben und vorher in der SF-Klasse 1 eingestuft waren.
Schadenfreiheitsklasse SF 0
In die Schadenfreiheitsklasse 0 werden Fahranfänger eingestuft.
Schadenfreiheitsklasse M – Malusklasse
In die Schadenfreiheitsklasse M (Malus-Klasse) werden Fahranfänger zurückgestuft, wenn sie nach Abschluss der Kfz-Versicherung durch Eigenverschulden einen Schaden verursachen.
Schadenfreiheitsklasse – Tarifinformationen der Versicherungsanbieter
Die Versicherungsanbieter veröffentlichen die Tarifinformationen online. Um einen schnellen Zugriff auf die Details der unterschiedlichen Versicherungsanbieter zu bekommen, nachfolgend eine Auflistung mit Link zum Versicherungsanbieter:
Die Tarifinformationen können als PDF heruntergeladen werden, der Link führt zur Hauptseite der Versicherungsanbieter. Das PDF File mit den Tarifinformationen befindet sich meist ganz unten auf der jeweiligen Website.
- AXA – Schadenfreiheitsklasse – Mehr Details in den Tarifinformationen KFZ-Versicherung mobil online
- Huk Coburg – Schadenfreiheitsklasse – Mehr Details in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (Stand 01.07.2017)
- Huk24 – Schadenfreiheitsklasse – Mehr Details in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (Stand 01.07.2017)
Schadenfreiheitsklasse berechnen bzw. ermitteln
Die Schadenfreiheitsklasse muss nicht berechnet werden, sie wird aus einer Tabelle ermittelt und ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Dabei ist die Ermittlung ganz einfach. Abhängig von den ununterbrochenen schadenfreien Jahren gilt die Schadenfreiheitsklasse.
Beispiel: Wenn Sie 3 ununterbrochen schadenfrei gefahren sind, werden Sie in die Schadenfreiheitsklasse 3 eingestuft, bei 10 Jahren ununterbrochen schadenfreier Fahrt wären es die Schadenfreiheitsklasse 10.
Schadenfreiheitsklasse übertragen
Um eine Schadenfreiheitsklasse übertragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- der Wechsel ist nur innerhalb der Familie möglich, hierzu gehören Personen in häuslicher Gemeinschaft, Eltern, Geschwister und Großeltern
- der Empfänger der schadenfreien Jahre kann nur so viele Jahre übernehmen, wie er seinen Führerschein besitzt
- das Fahrzeug, das auf die Person versichert ist, die die Schadenfreiheitsklasse überträgt, muss vom Empfänger der schadenfreien Jahre bereits vorher regelmäßig gefahren worden sein
Für die Person, die ihre Schadenfreiheitsklasse an eine andere Person überträgt, gilt:
- die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse geht verloren und damit die Rabatte auf den Beitragssatz von der Kfz-Versicherung
- das Übertragen der Schadenfreiheitsklasse kann nicht rückgängig gemacht werden
Für Fahranfänger ist ein Übertrag der schadenfreien Jahre nicht empfehlenswert, da Fahranfänger nur wenige Jahre einen Führerschein besitzen und so nur wenige SF-Klassen übernehmen können.
Schadenfreiheitsklasse Fahranfänger
Fahranfänger werden in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Mehr Details und Tipps wie Sie bei der Kfz-Versicherung für Fahranfänger sparen können.