Photovoltaik Förderung 2026: Alle aktuellen Zuschüsse, KfW-Kredite & Steuervorteile (bundesweit)
- 0 % MwSt (Nullsteuerregelung): Gilt unbefristet für PV-Anlagen ≤30 kWp auf Wohngebäuden – spart ~2.000–3.000 € (seit 2023, Quelle: Finanztip)
- Einspeisevergütung ab Feb. 2026: 7,78 ct/kWh Teileinspeisung | 12,34 ct/kWh Volleinspeisung (≤10 kWp), 20 Jahre garantiert (Quelle: ADAC, Bundesnetzagentur)
- Ab Aug. 2026: 7,71 ct/kWh | 12,23 ct/kWh (−1 % Halbjahres-Degression, Quelle: energie-experten.org)
- KfW-Kredit 270: Ab 3,27 % eff. Jahreszins (Anfang 2026, ADAC) bzw. 3,54 % (20. März 2026, Finanztip). Bis 100 % Finanzierung.
- Einkommensteuerbefreiung: Erträge steuerfrei für Anlagen ≤30 kWp EFH / ≤15 kWp pro WE bei MFH (Quelle: Finanztip)
- Kommunale Zuschüsse: 200+ aktive Programme, typisch 50–200 €/kWp oder 100–200 €/kWh Speicher (Quelle: Finanztip, Solarserver)
- EEG-Reform geplant: Einspeisevergütung soll ab 2027 für neue Anlagen ≤25 kWp abgeschafft werden (Quelle: Finanztip, ADAC, März 2026)
Quellen: ADAC, Finanztip, Bundesnetzagentur, Solarserver, energie-experten.org, KfW – Datenstand März 2026
Laut Finanztip und ADAC plant Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen bis 25 kWp ab 1. Januar 2027. Das EEG-Reformgesetz soll Anfang 2026 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Bestehende Anlagen behalten Bestandsschutz. Wer sich noch 20 Jahre lang eine garantierte Einspeisevergütung sichern will, sollte seine Anlage 2026 in Betrieb nehmen.
- Förder-Überblick: Die 5 Säulen der PV-Förderung 2026
- Nullsteuerregelung: 0 % MwSt auf PV-Anlagen
- Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze & Tabelle
- KfW-Kredit 270: Lohnt sich das?
- Einkommensteuerbefreiung: So funktioniert sie
- Kommunale & Landes-Förderung: Regionale Zuschüsse finden
- Speicher-Förderung 2026
- EEG-Reform 2027: Was sich ändert
- Optimale Förderstrategie: So kombinieren Sie alles
- Häufig gestellte Fragen
Die 5 Säulen der PV-Förderung 2026
Die finanzielle Unterstützung für Photovoltaik steht 2026 auf fünf Säulen. Zusammen können sie die effektiven Kosten einer PV-Anlage um 25–40 % senken: Wer noch ganz am Anfang steht, findet alle Grundlagen in unserem PV-Einsteiger-Guide.
| Förder-Säule | Art | Ersparnis (10 kWp EFH) | Beantragung |
|---|---|---|---|
| 1. Nullsteuerregelung (0 % MwSt) | Steuervorteil | ~2.000–3.000 € sofort | Automatisch beim Kauf (kein Antrag) |
| 2. Einspeisevergütung (EEG) | Laufende Vergütung, 20 J. | ~400–600 €/Jahr | Anmeldung Netzbetreiber + MaStR |
| 3. KfW-Kredit 270 | Förderkredit | Zinsvorteil (je nach Markt) | VOR Baubeginn über Hausbank |
| 4. Einkommensteuerbefreiung | Steuervorteil | ~300–600 €/Jahr (je nach Steuersatz) | Automatisch (kein Antrag, keine EÜR nötig) |
| 5. Kommunale Zuschüsse | Zuschuss (nicht rückzahlbar) | 0–2.000 € (ortsabhängig) | VOR Baubeginn bei Kommune/Land |
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Elektrogerät und haben 5 verschiedene Rabattcoupons: Einer ist automatisch eingelöst (MwSt = 0), einer bringt monatliche Rückzahlungen (Einspeisevergütung), einer vergünstigt den Kredit (KfW), einer spart Steuern (Einkommensteuer) und einer ist ein Gutschein Ihrer Stadt (Kommunalförderung). Das Beste: Sie können alle 5 gleichzeitig nutzen!
Nullsteuerregelung: 0 % MwSt – die wichtigste Sofortentlastung
Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Mehrwertsteuer (0 % statt 19 %) auf Kauf und Installation von PV-Anlagen und Speichern bis 30 kWp auf Wohngebäuden. Laut Finanztip ist diese Regelung aktuell unbefristet – sie bleibt auch 2026 und darüber hinaus bestehen.
Was genau ist befreit:
- Solarmodule, Wechselrichter, Montagesystem
- Installation und Montagearbeit
- Stromspeicher (wenn gemeinsam mit oder nach PV installiert)
- Wesentliche Komponenten wie Kabel, Überspannungsschutz, Zählerkastenanpassung
Voraussetzungen: Anlage ≤30 kWp, auf oder an einem Wohngebäude (auch Garagen, Carports, Gartenhäuser). Bei Mehrfamilienhäusern gilt ≤15 kWp pro Wohneinheit.
Rechenbeispiel für eine 10-kWp-Anlage
Angenommen, die Anlage kostet netto 10.000 €. Ohne Nullsteuerregelung kämen 19 % MwSt hinzu = 1.900 €. Bei einer Anlage mit 10-kWh-Speicher (netto 12.500 €) wären es sogar 2.375 € MwSt-Ersparnis. Dieser Betrag wird nicht als Förderung beantragt – er entfällt einfach automatisch beim Kauf. Sie zahlen den Nettopreis und fertig.
Wichtig: Die Nullsteuerregelung macht die PV-Anlage nicht nur günstiger, sondern auch bürokratisch einfacher. Sie müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr abgeben und sich nicht als Kleinunternehmer registrieren. Laut Finanztip spart das auch Steuerberater-Kosten.
Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze & Tabelle
Die EEG-Einspeisevergütung garantiert Ihnen 20 Jahre lang einen festen Preis für den Strom, den Sie ins Netz einspeisen. Laut ADAC und Bundesnetzagentur gelten ab 1. Februar 2026 folgende Sätze:
| Anlagengröße | Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch) | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| Feb. 2026 – Juli 2026 | ||
| ≤10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 10–40 kWp (Anteil) | 6,73 ct/kWh | 10,28 ct/kWh |
| 40–100 kWp (Anteil) | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| Aug. 2026 – Jan. 2027 (−1 % Degression) | ||
| ≤10 kWp | 7,71 ct/kWh | 12,23 ct/kWh |
| 10–40 kWp (Anteil) | 6,67 ct/kWh | 10,18 ct/kWh |
| 40–100 kWp (Anteil) | 5,45 ct/kWh | 10,25 ct/kWh |
Quellen: ADAC (Feb. 2026), Bundesnetzagentur, energie-experten.org. Vergütungssätze für Anlagen >10 kWp werden anteilig berechnet (Leistungsanteile ≤10 kWp zum höheren Satz, Rest zum niedrigeren). Die Degression beträgt seit Feb. 2024 halbjährlich 1 %.
Teileinspeisung (Standard): Sie verbrauchen einen Teil des PV-Stroms selbst und speisen nur den Rest ein. Wirtschaftlich fast immer besser, weil der Eigenverbrauch bei 37,2 ct/kWh Strompreis (BDEW) mehr spart als die Einspeisevergütung bringt. Volleinspeisung: Der gesamte Strom geht ins Netz. Lohnt sich nur bei sehr geringem Eigenverbrauch oder sehr großer Anlage auf ungenutztem Gebäude.
Was passiert bei negativen Börsenstrompreisen?
Seit dem Solarspitzengesetz (Feb. 2025) erhalten neue PV-Anlagen bei negativen Börsenpreisen keine Einspeisevergütung (0 ct/kWh). Der 20-jährige Vergütungszeitraum wird um diese Ausfallstunden verlängert. Laut Finanztip ist der finanzielle Nachteil für Anlagenbetreiber begrenzt, da negative Preise hauptsächlich an sonnigen Wochenend-Mittagen auftreten – genau dann, wenn ein Speicher den Strom sinnvoller speichert als ihn einzuspeisen.
Zusätzlich wird seit dem Solarspitzengesetz die Einspeiseleistung neuer Anlagen auf 60 % begrenzt, bis ein Smart Meter mit Steuerbox installiert ist. Da die meisten neuen Anlagen ohnehin einen Speicher haben und Smart Meter ab 7 kWp Pflicht sind, hat diese Regelung laut BSW Solar kaum praktische Auswirkungen.
Fördercheck inklusive: Jetzt Angebot mit Förderberatung anfordern
Unsere Partnerfachbetriebe beraten Sie zu allen Fördermöglichkeiten – inkl. kommunaler Zuschüsse in Ihrer Region.
KfW-Kredit 270: Lohnt er sich?
Das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ (270) bietet Förderkredite für PV-Anlagen und Speicher. Laut ADAC lag der beste effektive Jahreszins Anfang 2026 bei 3,27 %, laut Finanztip am 20. März 2026 bei 3,54 % – abhängig von Bonität und Laufzeit.
| KfW 270 – Detail | Konditionen 2026 |
|---|---|
| Eff. Jahreszins | Ab 3,27 % (ADAC) / ab 3,54 % (Finanztip, 20.03.2026) |
| Laufzeiten | 5, 10, 15, 20 oder 30 Jahre |
| Tilgungsfreijahre | 1–5 Jahre (je nach Laufzeit) |
| Finanzierungsanteil | Bis 100 % der Investitionskosten |
| Förderfähig | PV-Module, Wechselrichter, Speicher, Wallbox, Planung, Installation |
| Kombinierbar mit | EEG-Einspeisevergütung und kommunalen Zuschüssen |
| Antragstellung | Zwingend VOR Baubeginn über Hausbank |
| Höchstbetrag | 150 Mio. € pro Vorhaben (für Privatpersonen irrelevant) |
Laut Finanztip (Stand März 2026) ist der KfW-Kredit 270 für Projekte in Einfamilienhausgröße „kaum zu bekommen und nicht unbedingt günstig.“ Die Zinsen liegen nicht immer unter dem Marktdurchschnitt. Empfehlung: Vergleichen Sie den KfW-Kredit mit Angeboten Ihrer Hausbank, Bausparkasse oder einem normalen Konsumentenkredit. Manche Banken bieten spezielle PV-Kredite zu besseren Konditionen an.
Einkommensteuerbefreiung: Steuerfrei Strom erzeugen
Seit 2023 sind Einkünfte aus dem Betrieb einer PV-Anlage bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern (bzw. bis 15 kWp pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern) von der Einkommensteuer befreit. Das gilt laut Finanztip unabhängig davon, wann die Anlage in Betrieb genommen wurde – auch für Anlagen, die vor 2022 installiert wurden.
Was das konkret bedeutet:
- Einspeisevergütung, Eigenverbrauchsersparnis und Erlöse aus Stromverkauf sind steuerfrei
- Keine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) mehr nötig
- Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung mehr nötig (in Kombination mit 0 % MwSt)
- Kein Gewerbesteuerbescheid – PV-Anlagen ≤30 kWp sind nicht gewerbesteuerpflichtig
Ohne Steuerbefreiung müssten Sie auf Ihre jährliche PV-Ersparnis (z. B. 2.000 €) Einkommensteuer zahlen. Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 % wären das 600 €/Jahr. Über 20 Jahre: 12.000 € weniger in der Steuererklärung. Dank der Befreiung behalten Sie alles – und sparen sich zusätzlich den Steuerberater für die PV-Anlage.
Kommunale & Landes-Förderung: Regionale Zuschüsse
Neben den bundesweiten Förderprogrammen gibt es laut Finanztip und Solarserver über 200 aktive kommunale und regionale Förderprogramme. Die Förderungen variieren stark nach Ort und sind oft budgetbegrenzt – wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Typische kommunale Förderungen:
- PV-Anlage: 50–200 €/kWp Zuschuss (nicht rückzahlbar)
- Stromspeicher: 100–200 €/kWh Zuschuss
- Balkonkraftwerk: 50–200 € Pauschalzuschuss
- Wallbox/E-Mobilität: Teilweise eigene Programme
Beispiele aktiver Programme (Stand März 2026, ohne Gewähr):
- München: Förderprogramm „Klimaschutz in München“ – Zuschüsse für PV + Speicher
- Stuttgart/Baden-Württemberg: L-Bank Darlehen „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ (zinsvergünstigter Kredit, refinanziert aus KfW 270)
- Frankfurt: Kommunales Förderprogramm für Photovoltaik und Speicher
- Berlin: Landeseigenes Förderprogramm mit Zinsvergünstigung
Wo Sie Ihre lokale Förderung finden:
- Förderdatenbank foerderdata.de
- Finanztip PV-Förderungsübersicht
- Webseite Ihrer Stadt/Gemeinde → Bereich „Energie“ oder „Klimaschutz“
- Regionale Energieagentur Ihres Bundeslandes
Speicher-Förderung 2026
Stromspeicher profitieren 2026 von mehreren Förder-Ebenen:
| Förderung | Typ | Details |
|---|---|---|
| 0 % MwSt | Steuervorteil | Gilt für Speicher, die zusammen mit oder nach einer PV-Anlage ≤30 kWp installiert werden |
| KfW 270 | Kredit | Speicher sind als Komponente förderfähig (zusammen mit PV-Anlage) |
| Kommunale Zuschüsse | Zuschuss | Typisch 100–200 €/kWh, ortsabhängig, oft budgetbegrenzt |
| §14a EnWG Rabatt | Netzentgelt-Rabatt | ~140 €/Jahr bei Anmeldung als steuerbarer Verbraucher |
Mieterstrom-Zuschlag: Vermieter, die Solarstrom direkt an Mieter verkaufen, erhalten laut Finanztip einen zusätzlichen Mieterstrom-Zuschlag von ca. 2,02 ct/kWh (bis 10 kWp, Stand 2026) – zusätzlich zur normalen Einspeisevergütung für den Überschuss. Dieses Modell wurde durch das Solarpaket I (Mai 2024) und die vorangegangene EEG-Novelle 2023 deutlich vereinfacht.
Mehr zur Speicher-Wirtschaftlichkeit: PV mit Speicher: Wann sich ein Heimspeicher lohnt
Sichern Sie sich die Einspeisevergütung – noch vor der EEG-Reform 2027
Wer 2026 in Betrieb nimmt, erhält 20 Jahre lang garantierte Vergütung. Ab 2027 könnte diese für neue Anlagen wegfallen. Jetzt handeln.
EEG-Reform 2027: Was sich ändern wird
Laut einem Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (berichtet von Finanztip und ADAC, Stand März 2026) soll die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen bis 25 kWp ab dem 1. Januar 2027 abgeschafft werden. Betroffen wären also typische Einfamilienhaus-Anlagen.
Die geplanten Alternativen ab 2027:
- Nulleinspeisung: Die PV-Anlage speist keinen Strom ins Netz ein, sondern dient ausschließlich der Eigenversorgung (mit Speicher).
- Direktvermarktung: Solarstrom wird zum aktuellen Börsenpreis vermarktet (Marktprämienmodell). Erfordert einen Aggregator oder intelligenten Stromtarif – ähnlich wie dynamische Tarife heute schon funktionieren.
Was bleibt bestehen (auch nach 2027):
- 0 % MwSt (unbefristet laut aktuellem Stand)
- Einkommensteuerbefreiung ≤30 kWp
- KfW-Kredit 270
- Bestandsschutz für alle Anlagen, die vor 2027 in Betrieb gehen
„Die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung ab 2027 klingt dramatisch – ist aber für die meisten Eigenheimbesitzer weniger schlimm als befürchtet. Der wahre Gewinn einer PV-Anlage kommt 2026 aus dem Eigenverbrauch (37 ct/kWh gespart) und nicht aus der Einspeisung (7,78 ct/kWh). Trotzdem: Wer sich 20 Jahre garantierte Vergütung sichern will, sollte die Anlage 2026 in Betrieb nehmen. Das ist der intelligenteste Zeitpunkt.“
Optimale Förderstrategie: So kombinieren Sie alles
Die meisten Förderungen sind kombinierbar. Die KfW weist laut ADAC ausdrücklich darauf hin, dass der KfW-Kredit 270 mit EEG-Einspeisevergütung und kommunalen Zuschüssen kombiniert werden kann. Hier die optimale Reihenfolge:
- Kommunale Förderung prüfen (Antrag VOR Baubeginn, oft budgetbegrenzt)
- KfW 270 prüfen (Antrag VOR Baubeginn über Hausbank – mit Hausbank-Alternativen vergleichen)
- PV-Anlage kaufen (0 % MwSt automatisch, kein Antrag nötig)
- Anlage anmelden (Netzbetreiber + Marktstammdatenregister → Einspeisevergütung startet)
- Einkommensteuerbefreiung (automatisch, kein Antrag nötig)
- §14a-Rabatt anmelden (bei Wallbox/WP → ~140 €/Jahr Netzentgelt-Rabatt)
KfW-Kredit und kommunale Zuschüsse müssen zwingend VOR dem Kauf bzw. der Beauftragung beantragt werden. Wer zuerst baut und dann fördert, geht leer aus. Das gilt auch für den Investitionsabzugsbetrag (IAB) bei gewerblicher Nutzung. Klären Sie die Förderfähigkeit immer als allererstes – noch bevor Sie den Installateur beauftragen.
Alle Förderungen nutzen – kein Geld verschenken
Unsere Partnerfachbetriebe kennen die Förderlandschaft in Ihrer Region und helfen Ihnen, alle Töpfe auszuschöpfen – bevor sie leer sind.
Häufig gestellte Fragen: PV-Förderung 2026
Die 5 Säulen der PV-Förderung 2026: 1) 0 % MwSt auf PV-Anlagen ≤30 kWp (unbefristet), 2) EEG-Einspeisevergütung (7,78 ct/kWh Teileinspeisung, 20 Jahre garantiert, Quelle: ADAC), 3) KfW-Kredit 270 (ab 3,27 % Zins), 4) Einkommensteuerbefreiung für Anlagen ≤30 kWp und 5) über 200 kommunale Zuschussprogramme (typisch 50–200 €/kWp). Alle Förderungen sind kombinierbar.
Für Anlagen bis 10 kWp, die ab Februar 2026 in Betrieb gehen: 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung (Quelle: ADAC, Bundesnetzagentur). Ab August 2026 sinkt sie um 1 % auf 7,71 bzw. 12,23 ct/kWh. Die Vergütung ist 20 Jahre lang garantiert.
Laut Finanztip und ADAC (Stand März 2026) plant das Bundeswirtschaftsministerium die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 kWp ab 1. Januar 2027. Bestehende Anlagen behalten Bestandsschutz. Stattdessen sollen Nulleinspeisung oder Direktvermarktung zum Börsenpreis gelten. Final beschlossen ist die Reform noch nicht – aber wer sich die Vergütung sichern will, sollte 2026 in Betrieb gehen.
In den meisten Fällen nein. Für PV-Anlagen ≤30 kWp auf Einfamilienhäusern sind laut Finanztip alle Einkünfte einkommensteuerfrei. Es gibt keine Gewerbesteuerpflicht, keine EÜR und keine USt-Voranmeldung. Die 0 %-MwSt-Regelung sorgt dafür, dass auch beim Kauf keine Mehrwertsteuer anfällt. Nur bei gewerblicher Nutzung oder Anlagen >30 kWp gelten andere Regeln.
Nicht immer. Laut Finanztip (März 2026) ist der KfW-Kredit 270 für Einfamilienhaus-Projekte „kaum zu bekommen und nicht unbedingt günstig“ (ab 3,54 % eff. Jahreszins). Empfehlung: Vergleichen Sie den KfW-Kredit mit Angeboten Ihrer Hausbank oder Bausparkasse. Manche Institute bieten spezielle PV-Kredite zu besseren Konditionen. Der KfW-Antrag muss zwingend VOR Baubeginn gestellt werden.
Ja. Für Speicher gilt 2026: 0 % MwSt (bei Installation mit/nach PV ≤30 kWp), KfW-Kredit 270 (Speicher ist förderfähige Komponente), kommunale Zuschüsse (typisch 100–200 €/kWh) und §14a-Netzentgelt-Rabatt (~140 €/Jahr bei Anmeldung als steuerbarer Verbraucher). Details: PV mit Speicher: Lohnt sich das?
Ja. Laut KfW (zitiert bei ADAC) ist die Kombination von KfW-Kredit 270, EEG-Einspeisevergütung und kommunalen Zuschüssen ausdrücklich möglich. Die 0 %-MwSt und Einkommensteuerbefreiung gelten zusätzlich automatisch. Einzige Ausnahme: Der KfW-Kredit darf keine staatlichen Beihilfen enthalten, wenn gleichzeitig Einspeisevergütung bezogen wird – das ist bei Privatanlagen aber Standard.
Weiterführende Artikel im PV-Leitfaden
- ← Zurück zum PV-Leitfaden 2026 (Pillar-Page)
- Photovoltaik Kosten 2026: Was eine Anlage wirklich kostet
- PV mit Speicher: Wann lohnt sich ein Heimspeicher?
- PV-Angebot Checkliste: Versteckte Kosten erkennen
- Smart Grid & dynamische Tarife
