Warum ich die E-Auto-Förderung nehmen werde – und trotzdem dagegen bin
Seit dem 19. Mai 2026 läuft das BAFA-Antragsportal. Bis zu 6.000 Euro Zuschuss für ein Elektroauto, sozial gestaffelt nach Einkommen und Kinderzahl. Politisch ein Erfolg, technisch ein Anfang. Aus ordnungspolitischer Sicht: der falsche Hebel mit fünf strukturellen Schwächen.
Ich halte grundsätzlich wenig von staatlichen Lenkungssubventionen. Ein Markt mit ehrlichen Preissignalen organisiert Innovation besser als ein Förderprogramm, das alle vier Jahre nach Wahlzyklus umgeschrieben wird. Ein Unternehmer, der eigenes Kapital riskiert, trifft strukturell andere Entscheidungen als ein Politiker, dessen Entscheidungshorizont an der nächsten Wahl endet – die Public-Choice-TheoriePublic-Choice-TheorieÖkonomische Schule (Buchanan, Tullock, 1960er Jahre), die politische Entscheidungen mit denselben rationalen Wahlmodellen analysiert wie Marktentscheidungen. Kernaussage: Politiker maximieren nicht das Gemeinwohl, sondern ihre Wiederwahl-Wahrscheinlichkeit. Daraus folgen vorhersagbare Verzerrungen in der politischen Steuerung. beschreibt diesen Mechanismus seit den 1960er Jahren.
Trotzdem würde ich, wenn ich 2026 ein Elektroauto kaufte und die Förderkriterien erfüllte, den Zuschuss beantragen. Diese Doppelhaltung ist nicht inkonsistent – sie ist der ehrliche Umgang mit einem System, das ich für strukturell falsch halte, dem ich aber persönlich nicht entkommen kann. Wer die Förderung ablehnt, finanziert sie über seine Steuern trotzdem mit. Verzicht ist hier keine Tugend, sondern eine doppelte Strafe.
Und genau aus dieser Doppelposition heraus bewerte ich die neue Förderung. Nicht aus der Empfänger-Perspektive – die ist medial überrepräsentiert. Sondern aus der ökonomischen: Was leistet diese Förderung mit drei Milliarden Euro Steuergeld wirklich? Wo greift sie ins Marktgeschehen ein, wo verzerrt sie Signale, und wo wäre der gleiche Effekt billiger oder gar nicht nötig zu erreichen?
Fünf strukturelle Schwächen lassen sich aus dieser Perspektive belegen. Sie sind keine ideologischen Setzungen – sie sind technisch und sozial nachweisbar. Wer 2026 ein Elektroauto kaufen will, sollte sie kennen, bevor er sich vom „bis zu 6.000 Euro“-Banner blenden lässt.
Schwäche 01Die Vorfinanzierungs-Falle trifft genau die Falschen
Die Förderung ist sozial gestaffelt – auf dem Papier. In der Praxis enthält sie eine Bedingung, die der sozialen Logik widerspricht: Das Geld kommt erst nach dem Antrag. Wer ein Elektroauto kauft, zahlt zunächst den vollen Kaufpreis. Erst nach erfolgreicher BAFA-Prüfung fließt der Zuschuss auf das Konto.
Wie lange das dauert, zeigen die Erfahrungswerte aus dem alten Umweltbonus: Im Standardfall vier bis acht Wochen, in Stoßzeiten sechs bis zwölf Wochen, in Einzelfällen bei Rückfragen oder Antragsstau sogar bis zu sechs Monaten. Das BAFA hat für das neue Programm bislang keine verbindliche Bearbeitungszeit kommuniziert.
Für eine Familie mit 42.000 Euro zvEZu versteuerndes EinkommenDas Einkommen, das nach allen steuerlichen Abzügen (Werbungskosten, Freibeträge, Sonderausgaben) übrigbleibt und auf das die Einkommensteuer berechnet wird. Es ist deutlich niedriger als das Brutto- oder Nettoeinkommen und steht auf Seite 3 des Steuerbescheids. Für die Förderung wird der Durchschnitt der beiden aktuellsten Bescheide gebildet., die laut Förderlogik die volle 6.000-Euro-Prämie erhält, bedeutet das: Ein Kompaktwagen für 32.000 Euro muss zunächst aus eigenen Mitteln oder per Kredit finanziert werden.
Das Problem ist nicht die Verwaltung – der einstufige Antrag ist eine Verbesserung gegenüber dem alten Zweistufen-Verfahren. Das Problem ist die Asymmetrie: Wer Eigenkapital hat, profitiert ungeschmälert. Wer keines hat, zahlt versteckte Kosten. Die soziale Staffelung wird damit auf der Auszahlungsseite teilweise wieder neutralisiert.
Schwäche 02Fleiß wird bestraft – der versteckte Grenzsteuersatz
Wer 79.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat und ein E-Auto kauft, bekommt 3.000 Euro Basisförderung. Wer 81.000 Euro hat, bekommt null. Eine Einkommensdifferenz von 2.000 Euro vor Steuern führt zu einem Förderverlust von 3.000 Euro netto. Die effektive Grenzbelastung dieser 2.000 Euro Mehrverdienst liegt damit bei über 150 Prozent.
Ökonomen kennen das Problem als Schwellenwert-EffektSchwellenwert-EffektEin abrupter Wegfall einer Förderung oder Leistung beim Überschreiten einer harten Grenze. Im Gegensatz zur gleitenden Auszahlung (z. B. lineare Abschmelzung) erzeugt jede Schwelle einen impliziten Hochsteuersatz im Übergangsbereich. Tritt typischerweise bei Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG und vielen Subventionen auf. Wirkt arbeitsanreiz-mindernd.: Eine Förderung, die mit höherem Einkommen abrupt wegfällt, erzeugt einen impliziten Hochsteuersatz im Übergangsbereich. Dies ist kein Einzelfehler, sondern eine strukturelle Eigenschaft sozialer Lenkungsförderungen – von Wohngeld über BAföG bis zum Kinderzuschlag. Bei der E-Auto-Förderung verstärkt sich der Effekt bei Familien zusätzlich, weil dort der Wegfall des Kinderbonus parallel wirkt.
Konkret: Ein Ingenieur, der von 75.000 auf 85.000 Euro zvE aufsteigt – ein typischer Karrieresprung Mitte dreißig –, gewinnt vor Steuern 10.000 Euro und verliert gleichzeitig die Förderung von 3.000 Euro netto. Bei einem Spitzensteuersatz von rund 42 Prozent auf den Zuwachs bleiben vom Brutto-Karrieresprung netto etwa 5.800 Euro übrig. Abzüglich der entgangenen Förderung sinkt der reale Karriere-Nettogewinn auf 2.800 Euro – fast halbiert. Eine Förderpolitik, die so funktioniert, sendet ein subtiles, aber klares Signal: Bleib bei 79.000 Euro stehen.
Schwäche 0336 Monate Bindung in einer Lebensphase mit hoher Volatilität
Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate ab Erstzulassung. Wer das Fahrzeug vor Ablauf dieser Frist verkauft oder abmeldet, muss die Förderung anteilig oder vollständig zurückzahlen. Bei Leasing gilt dasselbe – drei Jahre auf den Halter zugelassen.
Diese Klausel ist aus Sicht der Förderlogik konsequent: Sie verhindert Spekulation und gewährleistet, dass das geförderte Fahrzeug tatsächlich genutzt wird. In der Praxis trifft sie aber genau die Zielgruppe der Förderung – junge Familien mit mittlerem Einkommen. Trennungen, Jobwechsel mit Standortverlagerung, gesundheitliche Brüche, Familienzuwachs mit Auto-Upgrade-Bedarf: Drei Jahre sind in dieser Lebensphase ein langer Zeitraum.
Die Förderrichtlinie sieht zwar eine Einzelfallprüfung bei Härtefällen vor, doch die Beweislast liegt beim Antragsteller. Wer im Monat 28 verkaufen muss, weil ein Kind auf dem Weg ist und das Fahrzeug zu klein wird, riskiert eine Rückforderung von mehreren tausend Euro. Beim alten Umweltbonus betrug die Bindung zwölf Monate. Die Verdreifachung ist begründbar, aber sie verschiebt das Lebenslagen-Risiko vom Staat zum Bürger – und zwar zum sozial schwächsten Drittel der Förderberechtigten.
Schwäche 04Die Mitnahmeeffekte-Frage ist offen, nicht gelöst
Die offizielle Begründung der sozialen Staffelung ist die Reduzierung von Mitnahmeeffekten. Der alte Umweltbonus hat laut Evaluation des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung – durchgeführt von Rao, Schlomann, Plötz, Dütschke und weiteren Autoren im Auftrag des BMWK – zwischen einem Drittel und der Hälfte aller Empfänger erreicht, die das Fahrzeug auch ohne Förderung gekauft hätten. Drei Milliarden Euro Bundesmittel sind ein erheblicher Einsatz; die Frage, wie viel davon tatsächlich Verhaltensänderung erzeugt, ist legitim.
Die Evaluation hat darüber hinaus etwas zutage gefördert, das in der medialen Berichterstattung untergegangen ist: Die alte Förderung war ein massiver Verteilungseffekt zugunsten ohnehin Vermögender.
Was die neue Reform nicht löst: Auch unter der Einkommensgrenze gibt es Mitnahmeeffekte. Eine Familie mit 65.000 Euro zvE und zwei Kindern, die ohnehin den Verbrenner gegen ein E-Auto tauschen wollte, kassiert nun 4.000 Euro Förderung – ohne dass die Förderung die Kaufentscheidung beeinflusst hätte. Die Bundesregierung hat eine Evaluation der einkommensgestaffelten Variante für das vierte Quartal 2026 angekündigt. Eine seriöse Aussage über die Wirksamkeit wird frühestens 2027 möglich sein. Bis dahin fließen die ersten 500 Millionen Euro des Budgets unter unklarem Wirkungsgrad.
Das ist das WissensproblemHayeks WissensproblemFriedrich August von Hayek (1899–1992) zeigte 1945 in „The Use of Knowledge in Society“, dass das ökonomische Wissen einer Gesellschaft niemals in einer zentralen Behörde konzentriert werden kann. Es liegt verteilt in den Köpfen von Millionen Marktteilnehmern, jeweils gebunden an konkrete Zeit-, Orts- und Lebensumstände. Preise sind das einzige Signalsystem, das dieses verteilte Wissen koordinieren kann. Jede zentrale Lenkung muss daran scheitern, individuelle Präferenzen ex ante zu identifizieren. zentraler Planung in Reinform – das Friedrich August von Hayek bereits 1945 in „The Use of Knowledge in Society“ beschrieben hat: Eine Behörde entscheidet ex ante, welche Käufer „förderwürdig“ sind, ohne die individuellen Präferenzen, Lebenslagen und Kontexte kennen zu können, die jede Einzelkaufentscheidung tatsächlich treiben. Das ist kein Politikversagen, sondern ein epistemisches Strukturproblem: Das Wissen über die tatsächlichen Präferenzen der Marktteilnehmer ist prinzipiell nicht zentralisierbar.
Ein Markt mit ehrlichen Preissignalen – etwa über die ab 2027 EU-weit greifende CO2-Bepreisung im Verkehr (ETS-2)EU-Emissionshandel 2 (ETS-2)Ab 1. Januar 2027 startet das neue EU-Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr, parallel zum bestehenden ETS-1 für Industrie und Stromerzeugung. Inverkehrbringer von Diesel, Benzin und Heizöl müssen Emissionsrechte erwerben, die in begrenzter Menge auktioniert werden. Der CO2-Preis bildet sich am Markt – keine politische Festsetzung. Das deutsche BEHG läuft 2027 aus und wird durch ETS-2 abgelöst. – würde dieselbe Lenkungswirkung ohne Mitnahmeproblem erzielen. Der Verbrenner wird systematisch teurer, das E-Auto relativ günstiger, ohne dass eine Behörde individuelle Förderwürdigkeit bewerten müsste.
Schwäche 05Die digitale Hürde trifft die digitale Schwäche
Der BAFA-Antrag erfolgt ausschließlich digital über das Portal Förderzentrale Deutschland. Voraussetzung ist eine BundIDBundIDZentrales Nutzerkonto des Bundes für digitale Verwaltungsdienste, eingeführt 2022. Soll 2026 in „DeutschlandID“ umbenannt werden und ab Ende 2026 in die EU-weite digitale Brieftasche (EUDI Wallet) integriert werden. Wer einen Förderantrag stellen will, braucht das höchste Vertrauensniveau – entweder Online-Ausweisfunktion mit aktivierter PIN oder ein ELSTER-Zertifikat. mit Vertrauensniveau „hoch“ – also entweder Online-Ausweisfunktion mit aktivierter PIN oder ein ELSTER-Zertifikat. Eine Basis-Registrierung mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus.
Das ist sicherheitstechnisch korrekt – bei einem Zuschuss von bis zu 6.000 Euro muss die Identität zweifelsfrei feststehen. Es ist aber auch eine Hürde, deren Höhe in der politischen Kommunikation systematisch unterschätzt wird. Laut eGovernment Monitor 2024 (Initiative D21 / Technische Universität München) hatten lediglich 39 Prozent der deutschen Bürger ab 16 Jahren die PIN ihres Personalausweises überhaupt gesetzt – die Voraussetzung, die Online-Ausweisfunktion zu nutzen. Nur 22 Prozent haben die Funktion mindestens einmal verwendet. Das Bundesinnenministerium gab im September 2025 die Aktivierungsquote für eID-fähige Personalausweise mit 35 Prozent an.
Wer ELSTER-Zertifikat nutzen will, braucht Zugang zur Steuersoftware und eine Aktivierung über das Finanzamt, die zwei bis vier Wochen dauert. Konsequenz: Die Förderung adressiert dieselbe Bevölkerungsgruppe, die statistisch am seltensten BundID-fähig ist. Untersuchungen zur digitalen Verwaltung zeigen seit Jahren, dass die Nutzung von eID stark mit Einkommen und Bildungsabschluss korreliert. Eine Förderung, die explizit auf einkommensschwächere Haushalte zielt, baut damit eine digitale Hürde ein, die diese Gruppe überproportional ausschließt.
Schwäche 06Die Förderung adressiert das falsche Drittel der Wirtschaftlichkeit
Dies ist die wichtigste Schwäche – und die, die am wenigsten diskutiert wird. Über die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit eines Elektroautos entscheidet nicht der Kaufpreis. Sie entscheidet sich an drei Stellen: an der Wallbox, am Solardach und perspektivisch am bidirektionalen Laden.
Eine Rechnung in groben Zügen, über fünf Jahre und 15.000 Kilometer Jahresfahrleistung. Ein Mittelklasse-Verbrenner mit sieben Litern Verbrauch verursacht bei 1,75 Euro pro Liter rund 1.838 Euro Treibstoffkosten pro Jahr – über fünf Jahre also 9.190 Euro. Ein vergleichbares Elektroauto mit 17 Kilowattstunden Verbrauch auf 100 Kilometer kostet an einer Wallbox mit Netzstrom (34 Cent pro Kilowattstunde) etwa 867 Euro pro Jahr, also 4.335 Euro über fünf Jahre. Differenz: rund 4.855 Euro. Schon ohne Förderung schlägt das E-Auto den Verbrenner – die Förderung ist Sahne, nicht Substanz.
Mit einer Photovoltaikanlage und ehrlich gerechneter Eigenverbrauchsquote – das heißt etwa 60 Prozent des Ladevolumens aus eigenem Solarstrom zu 11 Cent pro Kilowattstunde – sinken die Energiekosten auf rund 410 Euro pro Jahr, also 2.050 Euro über fünf Jahre. Die Differenz zum Verbrenner wächst auf 7.140 Euro. Das ist mehr als die maximale Förderung.
Über zehn Jahre wird der Effekt dramatisch. Mit ETS-2 ab 2027 steigt der Verbrenner-Treibstoffpreis strukturell um geschätzt 15 bis 20 Cent pro Liter. Parallel sinkt der Strompreis im Trend durch wachsenden Erneuerbaren-Anteil. Bei E-Auto plus PV plus V2H ab 2027 liegen die kumulierten Energiekosten über 10 Jahre bei etwa 1.600 Euro – gegenüber rund 21.000 Euro beim Verbrenner. Die Förderung von einmalig 6.000 Euro verschwindet in dieser Rechnung optisch fast vollständig.
Die Förderung adressiert also den kleinsten von drei Hebeln. Eine Politik, die wirklich Wirkung erzeugen wollte, hätte den Kombi-Aspekt mitgedacht: PV-Eigenverbrauch koppeln, Wallbox-Mitfinanzierung als Bonus, V2H ab 2027 fördern. Stattdessen gibt es einen Pauschalzuschuss auf den Kaufpreis – die simpelste, aber wirkungsschwächste Hebelstelle. Auch hier zeigt sich das Strukturproblem: Eine zentrale Behörde wählt den am einfachsten administrierbaren Hebel, nicht den wirkungsvollsten.
Warum CO2-Preis statt Kaufprämie das ehrlichere Instrument wäre
Es gibt einen Einwand gegen meine Position, den ich vorwegnehmen will: Märkte versagen beim Hochlauf neuer Technologien. Netzwerk-Effekte, Lock-in der bestehenden Infrastruktur, Koordinationsprobleme zwischen Herstellern und Käufern – das sind reale Phänomene. Eine zeitlich begrenzte Markteinführungs-Förderung kann ökonomisch begründbar sein. Das war die Logik des alten Umweltbonus 2016. Damals war es legitim. Heute ist es überholt.
Der Elektroauto-Markt funktioniert. Im April 2026 wurden in Deutschland erstmals mehr reine Elektroautos zugelassen als Benziner. Der Preisabstand zwischen E-Auto und vergleichbarem Verbrenner ist über die letzten drei Jahre dramatisch geschrumpft – durch Skaleneffekte in der Produktion, günstigere LFP-Zellchemie und intensiveren Wettbewerb durch chinesische Hersteller. Spritpreise sind seit Beginn des Iran-Kriegs deutlich gestiegen. Die Total-Cost-of-Ownership-RechnungTotal Cost of Ownership (TCO)Vollkosten-Rechnung eines Fahrzeugs über seine gesamte Nutzungsdauer: Anschaffung, Wertverlust, Energie, Versicherung, Wartung, Reparaturen, Steuern. Steht im Gegensatz zur reinen Anschaffungspreis-Betrachtung. Bei E-Autos verschiebt sich die TCO durch niedrigere Energie- und Wartungskosten zugunsten des E-Autos, oft schon ohne Förderung. kippt in fast allen Segmenten zugunsten des E-Autos – auch ohne Förderung.
In dieser Lage drei Milliarden Euro nachzuschießen, ist nicht Verkehrswende – es ist politische Kosmetik in einem Markt, der seine Arbeit schon macht. Und es verschiebt das Investitionssignal: Statt in Wallboxen, Photovoltaik und V2H-fähige Hardware zu investieren – die Hebel, die tatsächlich die Wirtschaftlichkeit eines E-Autos entscheiden –, fließt politische Aufmerksamkeit und mediale Berichterstattung in die Kaufprämie, die nur das letzte Drittel der Rechnung berührt.
Ein konkreter Gegenvorschlag
Wer meine Kritik ernst nimmt, muss eine Alternative benennen. Sonst bleibt der Einwand „der Markt regelt das schon“ eine ordnungspolitische Floskel. Mein konkreter Vorschlag:
Erstens: Die drei Milliarden Euro nicht ausgeben. Schuldenabbau ist in der aktuellen Zinslandschaft eine ökonomisch vertretbare Verwendung – und ehrlicher als Lenkungssubventionen.
Zweitens: Wenn schon Lenkung, dann über ETS-2. Ab 1. Januar 2027 startet das EU-Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr. Inverkehrbringer fossiler Kraftstoffe müssen Emissionsrechte erwerben – der CO2-Preis bildet sich am Markt, nicht in einer Behörde. Damit wird der Verbrenner systematisch teurer, das E-Auto relativ günstiger. Ohne Mitnahmeeffekt, ohne Schwellenwert-Problem, ohne BundID-Hürde, ohne 36-Monate-Bindung. Technologieneutral, administrativ schlank, ökonomisch sauber. ETS-2 macht die Kaufprämie ab 2027 redundant.
Drittens: Wenn der Staat unbedingt Anreize setzen will, dann an den richtigen Hebeln. Eine Stromsteuer-Senkung für Haushalte mit Wallbox und Wärmepumpe würde den eigentlichen Engpass adressieren – und sie würde Eigenverbrauch und Sektorkopplung incentivieren statt nur den Kaufakt.
Public Choice erklärt politisches Versagen, aber liefert keine Alternative. Hayeks Wissensproblem zeigt, warum zentrale Lenkung strukturell unterlegen ist, aber es ersetzt keine konkrete Politik. Beides zusammen ergibt eine klare Position: Der Markt mit ETS-2 als Preisanker hätte den gleichen Effekt billiger, gerechter und ehrlicher erzeugt.
Mein Fazit, zweigeteilt
Auf der persönlichen Ebene: Wer die Förderkriterien erfüllt und ein passendes Fahrzeug findet, sollte die Förderung beantragen. Der Verzicht ändert nichts am System, nimmt einem aber selbst etwas weg. Das ist die ehrliche Konsequenz aus der Doppelhaltung, mit der dieser Artikel begann.
Auf der gesellschaftlichen Ebene: Wir hätten diese drei Milliarden Euro besser nicht ausgegeben. Wer 2026 ein Elektroauto kauft, kauft es nicht wegen der Förderung. Sondern weil die Wirtschaftlichkeit über Wallbox und PV-Eigenverbrauch ohnehin stimmt. Die Förderung ist Beifang. Eine Politik, die diesen Beifang als Kernbotschaft inszeniert, hat die eigentliche Geschichte nicht verstanden – oder will sie nicht erzählen.
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): „E-Auto-Förderung 2026 – Fördervoraussetzungen“. Abgerufen am 20.05.2026.
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN): „Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung“. Stand 18.05.2026.
- Förderrichtlinie zur sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (E-Auto-Förderung), 19.05.2026, veröffentlicht durch BAFA.
- Förderzentrale Deutschland: Antragsportal E-Auto-Förderung, online seit 19.05.2026.
- Rao, Schlomann, Blauert, Stede, Schaper, Grimm, Plötz, Dütschke, Schleich (2024): Evaluation der „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)“ – Abschlussbericht 2016–2023. Karlsruhe/Berlin: Fraunhofer ISI / Technopolis im Auftrag des BMWK.
- Initiative D21 / Technische Universität München (2024): eGovernment Monitor 2024 – Nutzung und Akzeptanz staatlicher digitaler Identitäten. eID-PIN-Aktivierung 39 %, Nutzungsquote 22 %.
- Bundesinnenministerium / BMI: BundID-Nutzerstatistik Juli 2022 bis Juli 2025; eID-Aktivierungsquote 35 % (Stand September 2025).
- Bundesnetzagentur / BDEW: Strompreisanalyse Q1 2026, Haushaltsstrom-Durchschnittspreis 34 Cent pro Kilowattstunde.
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE): Stromgestehungskosten Photovoltaik 2024, 9–14 ct/kWh bei 9-kWp-Anlage mit Speicher.
- Bundestag-Drucksache 21/1497 (21. Wahlperiode): EnWG-Novelle vom 13.11.2025, regulatorischer Rahmen für bidirektionales Laden.
- EU-Richtlinie 2023/959 zur Reform des Emissionshandelssystems, ETS-2-Startdatum 1. Januar 2027.
- Friedrich August von Hayek (1945): „The Use of Knowledge in Society“. American Economic Review 35(4), S. 519–530. Grundlagentext zum Wissensproblem zentraler Planung.
- James M. Buchanan / Gordon Tullock (1962): „The Calculus of Consent“ – Begründungswerk der Public-Choice-Theorie.
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA): Neuzulassungs-Statistik April 2026.
- electrive.net / ecomento.de / kicker.de (November 2024): Berichte zur Fraunhofer-Evaluation des Umweltbonus, Verteilungseffekte 86 % Wohneigentum / 78 % Einfamilienhaus / 33 % Haushaltseinkommen > 6.000 € netto.
- Erfahrungswerte BAFA-Bearbeitungszeiten alter Umweltbonus: goingelectric-Forum, biallo.de, mivodo.com (2022–2024).
- elektronik-zeit.de Methodologie: Wirtschaftlichkeitsrechnung E-Auto vs. Verbrenner über 5 und 10 Jahre, vollständige Annahmen unter
/foerderung-elektroauto/.