Korrekturrichtlinie

Marco Amato6 Min. Lesezeit

Jeder Artikel auf elektronik-zeit.de kann Fehler enthalten – auch nach sorgfältiger Recherche, Fachlektorat und Faktencheck. Diese Korrekturrichtlinie legt fest, wie wir mit Fehlern umgehen, wie Leserinnen und Leser Hinweise melden können und wie eine Korrektur nachvollziehbar dokumentiert wird. Ziel ist, dass Sie jede Änderung an einem Inhalt nachträglich nachvollziehen können – nicht nur, dass wir sie irgendwann still ausgetauscht haben.

Vier Kategorien von Korrekturen

Nicht jede Änderung ist gleich. Wir unterscheiden vier Stufen, die sich in Sichtbarkeit, Dokumentation und Benachrichtigung unterscheiden.

1. Redaktionelle Pflege (ohne Kennzeichnung)

Tippfehler, Zeichensetzung, kleine stilistische Verbesserungen, aktualisierte interne Links. Diese Änderungen ändern keine Aussage und werden ohne Hinweis übernommen. Sie sind die Regel bei lebenden Inhalten und kein Grund, den Artikel neu zu datieren oder einen Korrekturhinweis einzubauen.

2. Faktenkorrektur (sichtbar markiert)

Eine Zahl, ein Datum, ein Produktdetail oder eine technische Angabe war falsch. Wir ersetzen die falsche Aussage, fügen unter der korrigierten Stelle einen kurzen Korrekturhinweis mit Datum ein und aktualisieren das dateModified im Artikel-Schema. Die ursprüngliche Formulierung wird nicht gelöscht, sondern im Änderungsprotokoll am Artikelende dokumentiert. Beispiel: „Korrektur 2026-03-12: Die AGM-Ladespannung wurde zunächst mit 14,4 V angegeben. Korrekter Wert laut CTEK-Datenblatt: 14,7 V.“

3. Substanzielle Korrektur (Hinweis am Seitenanfang)

Eine Kernaussage des Artikels war falsch oder irreführend – zum Beispiel eine Empfehlung, die sich nach Neubewertung nicht halten lässt, oder eine regulatorische Aussage, die durch eine Rechts- oder Normänderung überholt ist. In diesem Fall ergänzen wir einen gut sichtbaren Hinweis am Seitenanfang, der vor dem ersten inhaltlichen Absatz steht: „Hinweis 2026-04-24: Die ursprüngliche Empfehlung wurde nach Prüfung geändert. Details im Änderungsprotokoll.“ Zusätzlich bleibt die betroffene Aussage im Text sichtbar korrigiert und in der Historie aufgeführt.

4. Retraction – der Artikel wird zurückgezogen

Ein Artikel wird in sehr seltenen Fällen vollständig zurückgezogen, wenn die Grundannahme nicht mehr haltbar ist oder die Inhalte rechtliche Risiken für Leser erzeugen würden. Wir entfernen den Artikel nicht kommentarlos, sondern ersetzen ihn durch eine Retraction-Seite unter derselben URL mit dem Hinweis, warum der ursprüngliche Inhalt nicht mehr gilt. Falls ein Nachfolger-Artikel existiert, verlinken wir ihn transparent.

So melden Sie einen Fehler

Hinweise auf Fehler sind ausdrücklich erwünscht – bei einem Fachportal zu Energie- und Ladetechnik sind Leser oft selbst Experten, und jeder inhaltliche Einwand verbessert den nächsten Artikel. Bitte melden Sie Korrekturhinweise per E-Mail an die Redaktion; die zuständige Adresse finden Sie im Impressum. Andere Kanäle (Kontaktformulare, Social-Media-Direktnachrichten) sind für Korrekturmeldungen nicht eingerichtet, damit jede Meldung dokumentiert, geprüft und beantwortet werden kann.

Bitte geben Sie nach Möglichkeit an: URL der Seite, die fragliche Textstelle (Zitat oder Screenshot), und – falls vorhanden – Ihre Quelle für die abweichende Information. Primärquellen (Herstellerdatenblatt, Gesetzestext, Normzitat) beschleunigen die Prüfung erheblich.

Reaktionszeiten

Wir versprechen keine Stundenfrist, sondern eine realistische Reaktionszeit, die wir auch halten können:

  • Bestätigung des Eingangs: innerhalb von 48 Stunden, werktags.
  • Inhaltliche Antwort (Prüfung abgeschlossen, Korrektur geplant oder abgelehnt): in der Regel innerhalb von 7 Werktagen.
  • Sicherheitsrelevante Korrekturen (zum Beispiel falsche Ladespannungs-Angabe bei einer Lithium-Batterie, die einen Brand-Risikohinweis erzeugt): innerhalb von 24 Stunden markiert und innerhalb von 72 Stunden endgültig korrigiert.
  • Regulatorische Korrekturen (zum Beispiel überholte §14a-EnWG- oder EEG-Angaben): nach abgeschlossener Primärquellen-Prüfung – in der Regel innerhalb von 14 Tagen.

Änderungsprotokoll pro Artikel

Substanzielle Änderungen und Faktenkorrekturen werden unter jedem betroffenen Artikel im Abschnitt „Änderungsprotokoll“ mit Datum und kurzem Vermerk dokumentiert. Ziel ist nicht Vollständigkeit bis zum Komma, sondern Nachvollziehbarkeit der inhaltlichen Entwicklung. Ein typischer Eintrag sieht so aus:

2026-04-24 · Faktenkorrektur: CTEK-MXS-5.0 AGM-Ladespannung von 14,4 V auf 14,7 V korrigiert (Quelle: CTEK-Datenblatt, abgerufen 2026-04-24).
2026-03-02 · Substanzielle Korrektur: Empfehlung Bosch C3 zurückgenommen, Nachfolger Bosch C30 empfohlen, Auslauf-Banner ergänzt.
2026-01-15 · Redaktionelle Pflege: Interne Verlinkungen aktualisiert.

Kleinere redaktionelle Pflege (Kategorie 1) wird nicht im Protokoll gelistet, sonst wird die Dokumentation unlesbar. Der dateModified-Wert im Schema-Markup spiegelt dagegen jede strukturierte Inhalts-Änderung wider.

Wer korrigiert – und wie unabhängig

Korrekturen werden ausschließlich durch die Redaktion vorgenommen – aktuell durch Marco Amato als verantwortlichen Autor und Chefredakteur. Externe Einflussnahme durch Affiliate-Partner, Werbekunden oder sonstige Dritte auf den Inhalt einer Korrektur ist ausgeschlossen. Das betrifft auch Hinweise von Herstellern: Ein Herstellerhinweis wird geprüft wie jeder andere Leserhinweis, aber nicht bevorzugt umgesetzt. Wenn ein Hersteller auf eine falsche Angabe hinweist, erhalten wir dies als sachdienliche Korrektur – die Bewertung des Produkts bleibt davon unabhängig.

Sonderregel für regulatorische Inhalte

Artikel zu §14a EnWG, §41a EnWG, EEG, Förderprogrammen, Marktstammdatenregister, VDE-Normen oder Steuerrecht unterliegen zusätzlich unserer Fact-Check-Pflicht. Für diese Inhalte gilt:

  • Jede Zahl, jedes Datum und jeder Prozentsatz wird gegen eine Primärquelle verifiziert – bundesnetzagentur.de, gesetze-im-internet.de, marktstammdatenregister.de, vde.com/de/fnn, kfw.de, bafa.de, bundesfinanzministerium.de.
  • Sekundärquellen (Branchenmedien, Wikipedia, Community-Posts) werden nie allein als Beleg akzeptiert.
  • Leitartikel mit regulatorischem Kern werden alle 90 Tage re-auditiert, unabhängig von aktuellen Leserhinweisen.
  • Stichtage bei Zukunftsereignissen (zum Beispiel Inkrafttreten einer Norm) werden im Artikel als Stichtag des letzten Fact-Checks deklariert – falls zwischen Prüfung und Lektüre eine Änderung eingetreten sein könnte, erkennt der Leser das transparent.

Detailierte Methodik und Quellenliste finden Sie auf der Seite Quellen und Fact-Checking, sobald sie veröffentlicht ist.

Öffentliche Korrekturhistorie

Nennenswerte Korrekturen über alle Artikel hinweg sammeln wir in einer öffentlichen Übersicht, die wir monatlich aktualisieren. Ziel: Leser sehen nicht nur die Korrektur im Einzel-Artikel, sondern auch ein Gesamtbild der redaktionellen Integrität. Die Übersicht wird unter /korrekturhistorie/ geführt – Stand zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung dieser Richtlinie: in Vorbereitung, erste Einträge folgen nach dem ersten vollständigen Korrekturzyklus.

Was wir nicht korrigieren

Die Korrekturrichtlinie bezieht sich auf faktische Fehler, veraltete Informationen oder irreführende Formulierungen. Wir ändern dagegen nicht:

  • Bewertungen, die jemandem nicht gefallen – eine kritische Einschätzung eines Produkts bleibt stehen, auch wenn der Hersteller widerspricht. Belegt der Widerspruch jedoch einen faktischen Fehler in unserer Analyse, wird dieser korrigiert.
  • Meinungen und Empfehlungen, die nach unserer besten Einschätzung begründet sind.
  • Archivierte Stände – Artikel werden nicht rückwirkend umgeschrieben, um heutiger Rechtslage zu entsprechen. Stattdessen erhält der Artikel einen Stichtags-Hinweis und gegebenenfalls einen Link auf den aktuellen Nachfolger.

Gültigkeit und Review-Zyklus

Diese Korrekturrichtlinie wurde erstmals am 2026-04-24 veröffentlicht. Sie wird mindestens jährlich überprüft und bei wesentlichen Änderungen mit einem sichtbaren Hinweis am Seitenanfang aktualisiert. Die jeweils aktuelle Fassung trägt das Änderungsdatum oben rechts.

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