Die Smart-Meter-Lücke: Energy Sharing startet – fast ohne Teilnehmer
Am 1. Juni 2026 wird Energy Sharing rechtlich möglich. Doch die
technische Voraussetzung fehlt fast überall: Nur 5,5 % der Messstellen
sind bereit. Frei zur Weiterverwendung.
Zählerausstattung in Deutschland und Energy-Sharing-Fähigkeit
Anteil an rund 56,5 Mio. Messlokationen · Datenstand Q4 2025
Quelle: Bundesnetzagentur, Rollout iMSys, Stand Q4 2025elektronik-zeit.de · CC BY 4.0
Lesehilfe: Anteile bezogen auf alle rund 56,5 Mio. Messlokationen in
Deutschland, nicht nur auf die gesetzlichen Pflichteinbaufälle. Der
Restanteil ergibt sich rechnerisch.
Was die Grafik zeigt
Energy Sharing nach § 42c EnWG setzt zwingend ein intelligentes
Messsystem voraus – einen digitalen Zähler mit Smart Meter
Gateway, der Erzeugung und Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen erfasst.
Ohne dieses Gerät ist die bilanzielle Zuordnung des geteilten Stroms
technisch nicht möglich.
Genau hier klafft die Lücke: Zum Datenstand Ende 2025 sind erst
5,5 Prozent aller deutschen Messlokationen mit einem
intelligenten Messsystem ausgestattet – rund 3,1
Millionen von 56,5 Millionen. Häufig
verwechselt wird das mit der modernen Messeinrichtung,
dem digitalen Zähler ohne Gateway: Der ist mit 53,8
Prozent weit verbreitet – ermöglicht Energy Sharing aber
nicht.
Wichtig zur Einordnung: Der 1. Juni 2026 ist der
rechtliche Start, nicht der praktische. Wer teilnehmen will, braucht
zuerst das richtige Messsystem – und dessen Einbau liegt beim
Messstellenbetreiber, nicht beim Verbraucher. Die 5,5 Prozent sind zudem
eine Momentaufnahme: Der Rollout läuft weiter, und die Bundesnetzagentur
erhöht den Druck auf säumige Betreiber. Für den Marktstart bleibt die
Lücke dennoch das zentrale Nadelöhr.