Vergleichstabelle: Mieterstrom, GGV und Energy Sharing

Marco Amato3 Min. Lesezeit

Datengrafik · Energy Sharing

Mieterstrom, GGV oder Energy Sharing – was ist der Unterschied?

Drei Modelle erlauben es, Solarstrom zu teilen – mit deutlich unterschiedlichen Regeln. Die Übersicht stellt sie nebeneinander. Frei zur Weiterverwendung.

Die drei Modelle für geteilten Solarstrom im Vergleich
Mieterstrom · Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung · Energy Sharing · Stand Mai 2026
Kriterium Mieterstrom GGV
§ 42b EnWG
Energy Sharing
§ 42c EnWG
Geltungsbereich im Gebäude im Gebäude über Grundstücks­grenzen, im Bilanzierungs­gebiet
Stromweg Kundenanlage Kundenanlage öffentliches Netz
Netzentgelte teils NEIN JA, voll
Smart-Meter / iMSys nicht zwingend 15-Min-Messung iMSys zwingend
Preisobergrenze JA, gesetzlich keine keine
Lieferantenpflichten voll reduziert weitgehend befreit
Typischer Einsatz Mehrfamilienhaus Mehrfamilienhaus Quartier, Nachbar­schaft, Genossenschaft
Quelle: § 42b / § 42c EnWG · elektronik-zeit.de elektronik-zeit.de · CC BY 4.0
Lesehilfe: „GGV“ steht für gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Die Angaben sind vereinfacht; im Einzelfall gelten weitere Detailregeln.

Was die Übersicht zeigt

Wer Solarstrom teilen möchte, hat in Deutschland drei Wege – und der häufigste Irrtum ist, sie für austauschbar zu halten. Der entscheidende Trennpunkt ist der Stromweg: Bleibt der Strom innerhalb der Kundenanlage eines Gebäudes, fallen keine Netzentgelte an. Sobald er das öffentliche Netz nutzt, werden sie fällig.

Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) bleiben im Gebäude. Die GGV nach § 42b EnWG ist dabei besonders schlank: keine Netzentgelte, keine Preisobergrenze, kein zwingendes Smart Meter Gateway. Energy Sharing nach § 42c EnWG ist das einzige Modell, das über Grundstücksgrenzen hinweg funktioniert – erkauft das aber mit vollen Netzentgelten und der zwingenden Voraussetzung eines intelligenten Messsystems.

Die praktische Faustregel: Geht es um ein einzelnes Mehrfamilienhaus, ist die GGV meist der einfachere Weg. Sollen mehrere Gebäude oder eine ganze Nachbarschaft einbezogen werden, führt kein Weg an Energy Sharing vorbei – mit dem entsprechend höheren Aufwand.

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Lizenz CC BY 4.0. Verwendung kostenlos für private und gewerbliche Zwecke, auch verändert, solange elektronik-zeit.de als Quelle mit Link genannt wird.
Grundlage § 42b EnWG (gemeinschaftliche Gebäudeversorgung) und § 42c EnWG (Energy Sharing); Mieterstrom nach EEG. Aufbereitung: elektronik-zeit.de. Vereinfachte Darstellung, im Einzelfall gelten weitere Detailregeln.
Stand Mai 2026