Förderung für bidirektionales Laden 2026 – wer bekommt was?

Marco Amato3 Min. Lesezeit

Datengrafik · Bidirektionales Laden

Förderung für bidirektionales Laden 2026 – wer bekommt was?

Der Bund fördert bidirektionale Wallboxen gezielt am stärksten – aber nur unter einer Bedingung. Die Übersicht, Stand Mai 2026. Frei zur Weiterverwendung.

Bundesförderung Ladeinfrastruktur – Zuschuss je Stellplatz
BMV-Programm für Mehrparteienhäuser · gestartet 15. April 2026
Förderung für bidirektionales Laden 2026Infografik zum Bundesförderprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern, gestartet am 15. April 2026: Pro Stellplatz bis zu 1.300 Euro für die Vorverkabelung, bis zu 1.500 Euro mit installierter Wallbox und bis zu 2.000 Euro für einen bidirektionalen Ladepunkt. Selbstgenutzte Einfamilienhäuser sind nicht antragsberechtigt. bis 1.300 € bis 1.500 € bis 2.000 € Vorverkabelung Stellplatz vorbereitet, noch ohne Wallbox Mit Wallbox Stellplatz mit normaler Ladestation Bidirektional V2H-/V2G-fähiger Ladepunkt — höchste Stufe Je zukunftsfähiger der Ladepunkt, desto höher der Zuschuss Wichtig: Nur für Mehrparteienhäuser — ab 6 Stellplätzen. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, vermietende Eigentümer und KMU. Selbstgenutzte Einfamilienhäuser erhalten 2026 keine Bundesförderung.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV), Förderprogramm ab 15.04.2026 elektronik-zeit.de · CC BY 4.0
Lesehilfe: Maximale Festbeträge je elektrifiziertem Stellplatz im BMV-Bundesprogramm. Momentaufnahme Stand Mai 2026 – Förderbedingungen und Fristen vor Antragstellung tagesaktuell prüfen.

Was die Grafik zeigt

Wer eine bidirektionale Wallbox plant, fragt sich: Gibt es dafür Förderung? Die Antwort hat sich 2026 deutlich verschoben. Die früheren KfW-Programme für private Wallboxen sind eingestellt – dafür ist am 15. April 2026 ein neues Bundesprogramm gestartet, das bidirektionales Laden ausdrücklich am stärksten belohnt.

Das Programm des Bundesverkehrsministeriums staffelt den Zuschuss nach Ausbaustufe: bis zu 1.300 € je Stellplatz für die reine Vorverkabelung, bis zu 1.500 € mit installierter Wallbox – und bis zu 2.000 € für einen bidirektionalen Ladepunkt. Die zukunftsfähigste Variante wird also gezielt am höchsten gefördert.

Wichtig zur Einordnung: Hier liegt der Haken. Das Programm gilt ausschließlich für Mehrparteienhäuser mit mindestens sechs Stellplätzen – antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, vermietende Eigentümer und kleine Unternehmen. Selbstgenutzte Einfamilienhäuser gehen leer aus: Für sie gibt es 2026 keine Bundesförderung, in keinem Bundesland ein eigenes Landesprogramm, allenfalls vereinzelt kommunale Zuschüsse. Diese Grafik ist eine Momentaufnahme – Förderbedingungen und Fristen sollten vor einer Antragstellung immer tagesaktuell geprüft werden.

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Datenquelle Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern, gestartet am 15. April 2026, Gesamtvolumen 500 Mio. €, Abwicklung über das Portal laden-im-mehrparteienhaus.de. Festbeträge je Stellplatz: bis 1.300 € (Vorverkabelung), bis 1.500 € (mit Wallbox), bis 2.000 € (bidirektional). KfW-Programme 440/441/442 für private Wallboxen sind eingestellt.
Stand Mai 2026 — Momentaufnahme, Förderbedingungen vor Antrag prüfen
Mehr dazu Ausführlicher Ratgeber: Bidirektionales Laden – V2G, V2H, V2L erklärt
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