Statische oder dynamische Zuteilung – wie wird geteilter Strom verteilt?
Der Aufteilungsschlüssel entscheidet, wer wie viel Solarstrom bekommt.
Das Beispiel zeigt beide Methoden an einer einzigen Viertelstunde. Frei
zur Weiterverwendung.
Statische vs. dynamische Zuteilung — ein Viertelstunden-Beispiel
PV-Erzeugung 4 kWh, drei Verbraucher · Stand Mai 2026
Quelle: § 42c EnWG · elektronik-zeit.de, Abrechnungsmodelleelektronik-zeit.de · CC BY 4.0
Lesehilfe: Vereinfachtes Rechenbeispiel für eine einzelne Viertelstunde.
Die Quoten 40/35/25 % sind frei gewählte Beispielwerte.
Was die Grafik zeigt
Beim Energy Sharing legt der Aufteilungsschlüssel fest,
welcher Teilnehmer welchen Anteil des erzeugten Stroms erhält. § 42c
Abs. 3 EnWG verlangt, dass dieser Schlüssel im Vertrag zur gemeinsamen
Nutzung geregelt ist – wie genau, lässt das Gesetz offen. In der Praxis
haben sich zwei Grundformen herausgebildet.
Die statische Zuteilung arbeitet mit festen Quoten:
Jeder Teilnehmer bekommt einen vorab vereinbarten Prozentsatz der
Erzeugung – im Beispiel 40, 35 und 25 Prozent. Das ist einfach und
planbar. Der Nachteil zeigt sich bei Verbraucher 2: Ihm werden
1,40 kWh zugeteilt, obwohl er in dieser
Viertelstunde nur 0,5 kWh braucht. Der
ungenutzte Teil wird ins Netz eingespeist.
Die dynamische Zuteilung richtet den Anteil nach dem
tatsächlichen Verbrauch in genau dieser Viertelstunde aus. Wer mehr
braucht, bekommt mehr. Das erhöht den gemeinsam genutzten Anteil, ist
aber technisch und vertraglich aufwändiger.
Wichtig zur Einordnung: Welche Methode möglich ist,
hängt vom gewählten Abrechnungsdienstleister und der Plattform ab –
beide Modelle sind nach § 42c EnWG zulässig.