Vom Gesetzesbeschluss bis zur vollen Reichweite vergehen vier Jahre.
Der Zeitstrahl ordnet die wichtigsten Daten. Frei zur Weiterverwendung.
Der Weg zum Energy Sharing in Deutschland
Wichtige Stichtage nach § 42c EnWG · Stand Mai 2026
Quelle: § 42c EnWG, Solarpaket I, EnWG-Novelle 12/2025elektronik-zeit.de · CC BY 4.0
Lesehilfe: Der 1. Juni 2026 markiert den rechtlich-technischen Start,
nicht die flächendeckende Verfügbarkeit.
Was die Grafik zeigt
Energy Sharing ist kein Ereignis, sondern ein mehrstufiger Prozess. Die
rechtliche Grundlage entstand mit dem Solarpaket I im
Mai 2024, das § 42c EnWG einführte. Die
Verbraucherschutz-Novelle im Dezember 2025
formte das Regelwerk weiter aus.
Der 1. Juni 2026 ist der technische Marktstart – aber
zunächst nur innerhalb eines einzelnen Bilanzierungsgebiets. Erst zum
1. Juni 2028 erweitert sich die Reichweite auf
angrenzende Bilanzierungsgebiete derselben Regelzone.
Wichtig zur Einordnung: Der Zeitstrahl zeigt die
gesetzlichen Stichtage, nicht den Stand der praktischen Verfügbarkeit.
Eine zentrale Frist fehlt bewusst: Die Bundesnetzagentur muss die
Online-Plattform nach § 20b EnWG noch festlegen – dafür gibt es bislang
kein verbindliches Datum. Bis dahin bleibt der Marktstart in der Praxis
eingeschränkt.