Balkonkraftwerk Förderung Sachsen 2026: SAB-Zuschuss 300 EUR für Mieter

Marco Amato4 Min. Lesezeit

Auf einen Blick: Die Sächsische Aufbaubank (SAB) zahlt eine Pauschale von 300 EUR für Balkonkraftwerke. Wichtig: Das Eigentümer-Kontingent ist ausgeschöpft. Nur das Mieter-Kontingent nimmt aktuell Anträge entgegen. Antrag erst nach Kauf und Inbetriebnahme stellen.

SAB-Programm: Was wird gefördert?

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) fördert Stecker-PV-Anlagen (Balkonkraftwerke) im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Der Zuschuss beträgt pauschal 300 EUR pro Anlage – unabhängig von den tatsächlichen Kaufkosten.

Technische Mindestanforderung: Die Anlage muss eine Modulleistung von mindestens 300 Wp aufweisen und mit einem netzkonformen Wechselrichter betrieben werden.

Status-Hinweis (Stand 2026-04-23): Das Eigentümer-Kontingent der SAB-Förderung ist ausgeschöpft. Laut SAB verfügt das Mieter-Kontingent „für längere Zeit über ausreichende Mittel“. Eigentümer können sich bei der SAB auf eine Warteliste setzen lassen.

Primärquelle: SAB Sachsen – Balkonkraftwerke / Stecker-PV-Anlagen (abgerufen 2026-04-23)

Wer ist antragsberechtigt?

  • Mieterinnen und Mieter mit Erstwohnsitz in Sachsen – aktuell antragsberechtigt
  • Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzten Wohnraums mit Erstwohnsitz in Sachsen – Kontingent derzeit ausgeschöpft
  • Anlage muss in Sachsen betrieben werden
  • Mindestleistung 300 Wp Modulleistung

Antragsweg: Schritt für Schritt

Die SAB-Förderung ist als Zuschuss nach Kauf strukturiert. Die Reihenfolge ist entscheidend:

  1. Balkonkraftwerk kaufen und in Betrieb nehmen
  2. Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren – Pflicht nach §5 MaStRV, binnen 4 Wochen nach Inbetriebnahme
  3. Förderantrag bei der SAB einreichen (online unter sab.sachsen.de) mit Kaufbeleg, MaStR-Bestätigung und Mietvertrag bzw. Eigentumsnachweis
  4. Nach Bewilligung: Auszahlung der 300 EUR Pauschale

Kommunale Zusatzförderung: Leipzig-Pass

Wer in Leipzig wohnt und einen Leipzig-Pass besitzt, kann die SAB-Landesförderung mit der städtischen Förderung kombinieren. Die Stadt Leipzig zahlt zusätzlich bis zu 200 EUR pro Modul (Status: aktiv für Leipzig-Pass-Inhaber, max. 2 Module pro Gebäude). Beide Förderungen sind nach aktuellem Stand kombinierbar, da sie unterschiedliche Träger haben.

Weitere Details finden Sie auf der Seite zur Balkonkraftwerk-Förderung in Leipzig.

Bundesrechtlicher Rahmen

Unabhängig vom SAB-Programm gelten in Sachsen wie bundesweit folgende Regelungen:

  • Nullsteuersatz §12 Abs. 3 UStG: Beim Kauf fällt keine Mehrwertsteuer an. Wirkt automatisch beim Händler. Hinweis: Es handelt sich um eine steuerliche Maßnahme, nicht um einen Direktzuschuss. Verbindliche Auskunft erteilt das zuständige Finanzamt (§ StBerG).
  • MaStR-Registrierungspflicht: Binnen 4 Wochen nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister melden (seit Solarpaket I: vereinfachtes Verfahren).
  • Duldungspflicht (§554 BGB): Vermieter müssen die Installation erlauben, sofern die Veränderung zumutbar ist (in Kraft seit 17.10.2024).
  • WEG-Anspruch (§20 Abs. 2 WEG): Wohnungseigentümer können die Erlaubnis zur Installation verlangen.

Eine vollständige Übersicht aller Förderprogramme finden Sie auf der Förderkarte Balkonkraftwerk Deutschland sowie in der Übersicht aller Bundesländer. Informationen zur Lohnschwelle-Berechnung bietet auch die Balkonkraftwerk lohnt sich – Seite.

FAQ

Wie hoch ist die SAB-Förderung für Balkonkraftwerke in Sachsen?

Die SAB zahlt eine Pauschale von 300 EUR pro Balkonkraftwerk. Der Betrag ist fix – unabhängig vom tatsächlichen Kaufpreis.

Kann ich als Eigentümer in Sachsen aktuell einen Antrag stellen?

Nein, das Eigentümer-Kontingent der SAB-Förderung ist laut aktuellem Stand (2026-04-23) ausgeschöpft. Mieterinnen und Mieter können Anträge einreichen. Eigentümer können sich bei der SAB auf eine Warteliste setzen lassen.

Muss ich das Balkonkraftwerk vor dem Antrag kaufen?

Ja. Die SAB-Förderung ist als Zuschuss nach Kauf strukturiert: erst kaufen, in Betrieb nehmen, im MaStR anmelden, dann Antrag stellen.

Kann ich SAB-Förderung und Nullsteuersatz kombinieren?

Ja. Der Nullsteuersatz nach §12 Abs. 3 UStG und die SAB-Pauschale sind unabhängige Instrumente mit unterschiedlichen Trägern. Eine Kombination ist nach aktuellem Stand möglich. Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung im Sinne des StBerG.


Stand: 2026-04-23. Re-Check geplant: 2026-06-23. Angaben ohne Gewähr. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung (RDG) und keine Steuerberatung (StBerG). Verbindliche Auskunft: SAB Sachsen (sab.sachsen.de) oder zuständiges Finanzamt.

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