Balkonkraftwerk Zuschuss München 2026: FKG-Förderung 50 Prozent der Kosten

Marco Amato3 Min. Lesezeit

Auf einen Blick: Die Landeshauptstadt München fördert Balkonkraftwerke im Rahmen des FKG-Programms mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Achtung: Der Förderantrag muss zwingend VOR dem Kauf gestellt werden – Anlagen, die bereits bestellt oder bezahlt wurden, sind nicht mehr förderfähig. Bayern fördert auf Landesebene keine Balkonkraftwerke.

FKG-Programm: Was wird gefördert?

Das Referat für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt München fördert Stecker-Solar-Geräte (Balkonkraftwerke) im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz und Gebäude (FKG). Die Förderquote beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Eine absolute Betrags-Obergrenze ist in den C1-Rohdaten nicht dokumentiert.

Kritischer Hinweis – Antrag VOR Kauf: Das FKG-Programm ist als Zuschuss vor Kauf strukturiert. Wer die Anlage kauft, bestellt oder anzahlt, bevor der Förderantrag gestellt und bewilligt wurde, verliert den Förderanspruch vollständig. Diese Reihenfolge ist nicht verhandelbar.

Technische Mindestanforderung: Max. 800 W Wechselrichterleistung. Kein Eigenbau förderfähig. Haupt- oder Nebenwohnsitz in München, Installation im Stadtgebiet.

Primärquelle: Landeshauptstadt München – Förderung Stecker-Solar-Geräte (FKG) (abgerufen 2026-04-23)

Wer ist antragsberechtigt?

  • Haupt- oder Nebenwohnsitz in München
  • Installation und Betrieb ausschließlich im Stadtgebiet München
  • Max. 800 W Wechselrichterleistung
  • Kein Eigenbau (Komplettanlage vom Anbieter)
  • Antrag muss VOR Kauf/Bestellung gestellt und bewilligt sein

Antragsweg: Reihenfolge strikt einhalten

Das FKG ist ein Zuschuss vor Kauf. Die Reihenfolge ist bindend:

  1. Förderantrag online beim Referat für Klima- und Umweltschutz München stellen (fkg.rku@muenchen.de oder über das Stadtportal)
  2. Bewilligungsbescheid abwarten – erst nach Erhalt des Bescheids darf gekauft werden
  3. Balkonkraftwerk kaufen und in Betrieb nehmen (Anlage im Stadtgebiet installieren)
  4. Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren – Pflicht nach §5 MaStRV, binnen 4 Wochen nach Inbetriebnahme
  5. Verwendungsnachweise (Kaufbeleg, MaStR-Bestätigung) einreichen
  6. Auszahlung des Zuschusses nach Prüfung der Nachweise

Bayern-Fallback: Kein Landesprogramm

Auf Landesebene gibt es in Bayern kein Förderprogramm für Balkonkraftwerke. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft hat bestätigt, dass das 10.000-Häuser-Programm explizit keine Balkon-Solaranlagen erfasst. Wer außerhalb Münchens in Bayern wohnt, kann ausschließlich den bundesweiten Rahmen nutzen (Nullsteuersatz, MaStR, BGB/WEG-Rechte).

Zur Bundesebene: Übersicht Förderung nach Bundesland und Förderkarte Balkonkraftwerk Deutschland.

Bundesrechtlicher Rahmen

  • Nullsteuersatz §12 Abs. 3 UStG: Beim Kauf fällt keine Mehrwertsteuer an. Wirkt automatisch beim Händler. Steuerliche Maßnahme – kein Direktzuschuss. Verbindliche Auskunft: Finanzamt (StBerG).
  • MaStR-Registrierungspflicht: Binnen 4 Wochen nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister anmelden.
  • Duldungspflicht (§554 BGB): Vermieter müssen die Installation erlauben, sofern zumutbar (in Kraft seit 17.10.2024).
  • WEG-Anspruch (§20 Abs. 2 WEG): Wohnungseigentümer können die Erlaubnis verlangen.

Ob sich ein Balkonkraftwerk für Ihren Haushalt in München wirtschaftlich lohnt, zeigt unsere Balkonkraftwerk lohnt sich – Seite.

FAQ

Wie hoch ist der FKG-Zuschuss für Balkonkraftwerke in München?

Das FKG-Programm zahlt 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Eine absolute Betrags-Obergrenze ist aus den offiziellen Programmunterlagen nicht eindeutig dokumentiert – bitte direkt beim Referat für Klima- und Umweltschutz (fkg.rku@muenchen.de) anfragen.

Was passiert, wenn ich das Balkonkraftwerk vor dem Antrag kaufe?

Sie verlieren den Förderanspruch vollständig. Das FKG-Programm ist ein Zuschuss vor Kauf – Käufe, die vor Erhalt des Bewilligungsbescheids getätigt wurden, sind grundsätzlich nicht rückwirkend förderfähig.

Fördert Bayern auf Landesebene auch Balkonkraftwerke?

Nein. Das Bayerische 10.000-Häuser-Programm fördert PV+Speicher auf Dächern, explizit aber keine Balkon-Solaranlagen (Steckersolar). Die Münchner FKG-Förderung ist ein rein kommunales Programm, kein Landesprogramm.


Stand: 2026-04-23. Re-Check geplant: 2026-06-23. Angaben ohne Gewähr. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung (RDG) und keine Steuerberatung (StBerG). Verbindliche Auskunft: Referat für Klima- und Umweltschutz München (stadt.muenchen.de, E-Mail: fkg.rku@muenchen.de).