Auf einen Blick: Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) zahlt eine Pauschale von 500 EUR für Balkonkraftwerke. Wichtig: Nur das Mieter-Kontingent nimmt aktuell Anträge entgegen. Das Eigentümer-Kontingent ist ausgeschöpft. Antrag erst nach Kauf und Inbetriebnahme möglich.
LFI-Programm: Was wird gefördert?
Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) fördert Mini-Solaranlagen (Balkonkraftwerke) im Rahmen der Förderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Zuschuss beträgt pauschal 500 EUR pro Anlage.
Technische Mindestanforderung: Die Anlage muss eine Modulleistung von mindestens 300 Wp aufweisen und mit einem netzkonformen Wechselrichter betrieben werden.
Status-Hinweis (Stand 2026-04-23): Das Eigentümer-Kontingent des LFI-Programms ist ausgeschöpft; das Mieter-Kontingent nimmt aktiv Anträge entgegen. Eigentümer sollten direkt beim LFI M-V anfragen, ob eine Warteliste oder Aufstockung geplant ist.
Primärquellen: LFI M-V – Mini-Solaranlagen und Richtlinie PV-Anlagen (PDF) (abgerufen 2026-04-23)
Wer ist antragsberechtigt?
- Mieterinnen und Mieter mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern – aktuell antragsberechtigt
- Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzten Wohnraums mit Erstwohnsitz in M-V – Kontingent derzeit ausgeschöpft
- Anlage muss im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern betrieben werden
- Mindestleistung 300 Wp Modulleistung, Wechselrichter muss vorhanden sein
Antragsweg: Schritt für Schritt
Die LFI-Förderung ist als Zuschuss nach Kauf strukturiert. Die Reihenfolge ist entscheidend:
- Balkonkraftwerk kaufen und in Betrieb nehmen (Anlage muss installiert und am Netz sein)
- Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren – Pflicht nach §5 MaStRV, binnen 4 Wochen nach Inbetriebnahme
- Förderantrag beim LFI M-V einreichen (online unter lfi-mv.de) mit Kaufbeleg, MaStR-Bestätigung und Mietvertrag bzw. Eigentumsnachweis sowie Erstwohnsitz-Nachweis in M-V
- Nach Bewilligung: Auszahlung der 500 EUR Pauschale auf das angegebene Konto
BL-Fallback-Rahmen: Bundesrechtliche Regelungen
Unabhängig vom LFI-Programm gelten in Mecklenburg-Vorpommern wie bundesweit folgende Regelungen:
- Nullsteuersatz §12 Abs. 3 UStG: Beim Kauf eines Balkonkraftwerks fällt keine Mehrwertsteuer an. Wirkt automatisch beim Händler. Hinweis: Es handelt sich um eine steuerliche Maßnahme, nicht um einen Direktzuschuss. Verbindliche Auskunft erteilt das zuständige Finanzamt (StBerG).
- MaStR-Registrierungspflicht: Binnen 4 Wochen nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister anmelden (seit Solarpaket I: vereinfachtes 5-Angaben-Verfahren, keine separate Netzbetreiber-Meldung nötig).
- Duldungspflicht (§554 BGB): Vermieter müssen die Installation erlauben, sofern die bauliche Veränderung zumutbar ist (in Kraft seit 17.10.2024).
- WEG-Anspruch (§20 Abs. 2 WEG): Wohnungseigentümer können die Erlaubnis zur Installation einer Steckersolaranlage verlangen.
Eine vollständige Übersicht aller Förderprogramme finden Sie auf der Förderkarte Balkonkraftwerk Deutschland sowie in der Übersicht aller Bundesländer. Ob sich ein Balkonkraftwerk rechnet, erfahren Sie auf der Balkonkraftwerk lohnt sich – Seite.
FAQ
Wie hoch ist die LFI-Förderung für Balkonkraftwerke in Mecklenburg-Vorpommern?
Das LFI M-V zahlt eine Pauschale von 500 EUR pro Balkonkraftwerk. Der Betrag ist fix – unabhängig vom tatsächlichen Kaufpreis.
Kann ich als Eigentümer in M-V aktuell einen Antrag stellen?
Nein, das Eigentümer-Kontingent ist laut aktuellem Stand (2026-04-23) ausgeschöpft. Mieterinnen und Mieter können aktuell Anträge einreichen. Eigentümer sollten direkt beim LFI M-V anfragen.
Muss ich die Anlage vor dem Antrag kaufen?
Ja. Die LFI-Förderung ist als Zuschuss nach Kauf strukturiert: erst kaufen, in Betrieb nehmen, im MaStR anmelden, dann Förderantrag stellen.
Kann ich LFI-Förderung und Nullsteuersatz kombinieren?
Ja. Der Nullsteuersatz nach §12 Abs. 3 UStG und die LFI-Pauschale sind unabhängige Instrumente. Eine Kombination ist nach aktuellem Stand möglich. Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung im Sinne des StBerG – verbindliche Auskunft erteilt Ihr Finanzamt.
Stand: 2026-04-23. Re-Check geplant: 2026-06-23. Angaben ohne Gewähr. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung (RDG) und keine Steuerberatung (StBerG). Verbindliche Auskunft: LFI Mecklenburg-Vorpommern (lfi-mv.de) oder zuständiges Finanzamt.