Balkonkraftwerk Förderung Sachsen 2026: SAB-Programm und Antragsweg

Marco Amato4 Min. Lesezeit

Sachsen ist eines von zwei Bundesländern, die 2026 noch ein aktives Landesprogramm für Balkonkraftwerke haben. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) zahlt einen pauschalen Zuschuss von 300 EUR – allerdings nur noch für Mieterinnen und Mieter, da der Eigentümer-Topf bereits ausgeschöpft ist. Auf dieser Seite erkläre ich, wer antragsberechtigt ist, wie der Antragsweg funktioniert und was Sie bei der Kombination mit dem Leipziger Stadtprogramm beachten sollten.

SAB-Programm im Überblick

MerkmalDetails
TrägerSächsische Aufbaubank (SAB) im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Zuschuss300 EUR pauschal
AuszahlungsartZuschuss nach Kauf (Erstattung nach Inbetriebnahme)
Status Mieter-TopfAktiv (Stand 2026-04-23; laut SAB „für längere Zeit ausreichende Mittel“)
Status Eigentümer-TopfAusgeschöpft
Mindestleistung300 Wp
Primärquellesab.sachsen.de
Abgerufen2026-04-23

Hinweis: „für längere Zeit ausreichende Mittel“ ist eine Selbstauskunft der SAB und keine Garantie. Fördertöpfe können unerwartet erschöpft werden. Prüfen Sie den Status direkt bei der SAB, bevor Sie Ihr Gerät kaufen.

Programmdetails und Bedingungen

Das SAB-Programm richtet sich an Mieterinnen und Mieter mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die eine Stecker-PV-Anlage mit mindestens 300 Wp Modulleistung betreiben. Wichtig: Der Antrag wird nach dem Kauf und der Inbetriebnahme gestellt (Erstattungsprinzip, keine Vorab-Förderung). Das Balkonkraftwerk muss sich im Freistaat Sachsen befinden.

Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum mit Erstwohnsitz in Sachsen waren ursprünglich ebenfalls antragsberechtigt. Der Eigentümer-Topf ist jedoch ausgeschöpft; eine Neuauflage ist (Stand 2026-04-23) nicht angekündigt. Quelle: SAB Sachsen.

Antragsweg

  1. Balkonkraftwerk kaufen und in Betrieb nehmen (Anlage muss im Stadtgebiet Sachsens installiert und in Betrieb sein).
  2. Im Marktstammdatenregister (MaStR) anmelden – dies ist Fördervoraussetzung (§ 5 MaStRV, Pflicht binnen 4 Wochen).
  3. Antrag online auf der SAB-Website stellen: sab.sachsen.de. Benötigt werden: Kaufrechnung, MaStR-Nummer, Nachweis Hauptwohnsitz Sachsen, Nachweis Mieter-Status.
  4. SAB prüft und überweist den Zuschuss (300 EUR pauschal).

Prüfen Sie vor dem Kauf auf der SAB-Website, ob der Mieter-Topf noch offen ist.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Mieterinnen und Mieter mit Hauptwohnsitz in Sachsen (Mieter-Topf aktiv)
  • Eigentümer selbstgenutzten Wohnraums mit Erstwohnsitz in Sachsen (Eigentümer-Topf erschöpft)
  • Keine Gewerbetreibende oder Unternehmen
  • Anlage muss mindestens 300 Wp Modulleistung haben und einen Wechselrichter besitzen

Kommunale Zusatzförderung

In Leipzig können Leipzig-Pass-Inhaber zusätzlich zum SAB-Programm eine kommunale Förderung beantragen: 200 EUR pauschal pro Modul (maximal 2 Module, also bis zu 400 EUR). Die beiden Programme sind kombinierbar – ein Leipzig-Pass-Inhaber erhält damit theoretisch 300 EUR (SAB) + bis zu 400 EUR (Leipzig) = bis zu 700 EUR Gesamtförderung (Stand 2026-04-23; Hinweis: Höchstbeträge, keine Garantien, Kumulierbarkeit in den jeweiligen Richtlinien prüfen). Details: Vollseite Leipzig-Pass-Förderung. Primärquelle Leipzig: Leipzig.de Stecker-Solar-Geräte.

In Dresden gibt es kein eigenes Stadtprogramm; die Landeshauptstadt verweist auf das SAB-Programm. Quelle: Dresden.de Energielotse, abgerufen 2026-04-23.

Weitere Informationen zur bundesweiten Förderübersicht: Balkonkraftwerk Förderung nach Bundesland. Interaktive Übersicht aller 41 Einträge: Förderkarte Deutschland. Allgemeine Wirtschaftlichkeit: Lohnt sich ein Balkonkraftwerk 2026?

FAQ: Balkonkraftwerk Förderung Sachsen

Wie hoch ist die Förderung für Balkonkraftwerke in Sachsen 2026?

Die SAB zahlt 300 EUR pauschal nach Kauf und Inbetriebnahme. Der Mieter-Topf ist aktiv, der Eigentümer-Topf ist ausgeschöpft (Stand 2026-04-23). Quelle: SAB Sachsen.

Können Eigentümer in Sachsen 2026 noch einen SAB-Zuschuss beantragen?

Nein. Der Eigentümer-Topf ist Stand 2026-04-23 ausgeschöpft. Nur der Mieter-Topf ist noch offen. Eine Neuauflage des Eigentümer-Kontingents ist nicht angekündigt. Prüfen Sie die aktuelle Lage auf der SAB-Website.

Muss ich den Antrag vor dem Kauf stellen?

Nein – das SAB-Programm funktioniert als Erstattung: Sie kaufen zuerst, nehmen das Gerät in Betrieb und stellen danach den Antrag. Das ist ein wichtiger Unterschied zu manchen Stadtprogrammen (z. B. München, Köln, Essen), bei denen der Antrag VOR dem Kauf gestellt werden muss.

Kann ich SAB-Förderung und Leipzig-Pass kombinieren?

Grundsätzlich ja – beide Programme kommen von unterschiedlichen Trägern (SAB Sachsen und Stadt Leipzig). Prüfen Sie die Kumulierbarkeit in den aktuellen Richtlinien beider Träger vor dem Antrag. Details zur Stadtförderung: Vollseite Leipzig-Pass.

Rechtlicher Hinweis und Re-Check

Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026-04-23. Förderprogramme können jederzeit geändert, ausgesetzt oder eingestellt werden. „Bis zu“-Beträge sind Obergrenzen, keine Garantien für jeden Antragsteller. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Verbindliche Auskunft erhalten Sie bei der SAB, dem zuständigen Finanzamt oder einer zugelassenen Beratung. Nächster planmäßiger Re-Check: 2026-06-23.

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