Leipzig bietet eine gezielte Förderung für Balkonkraftwerke – allerdings ausschließlich für Leipzig-Pass-Inhaber. Der pauschal 200 EUR pro Modul-Zuschuss richtet sich damit an Haushalte mit geringem Einkommen. Dazu kommt das aktive SAB-Landesprogramm Sachsen mit weiteren 300 EUR, das für alle Mieterinnen und Mieter in Sachsen offen ist. Ich erkläre hier beide Programme und wie sie sich kombinieren lassen.
Stadtprogramm Leipzig-Pass im Überblick
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Träger | Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz |
| Programmname | Fachförderrichtlinie Stecker-Solar-Geräte (Leipzig-Pass) |
| Zielgruppe | Ausschließlich Leipzig-Pass-Inhaber |
| Zuschuss | 200 EUR pauschal pro Modul |
| Maximale Fördersumme | 400 EUR (max. 2 Module pro Gebäude) |
| Mindestkosten Modul | 250 EUR inkl. Installation |
| Auszahlungsart | Zuschuss nach Kauf (Erstattung) |
| Status | Aktiv (Beschluss 14.12.2023; Fortsetzung haushaltsabhängig) |
| Primärquelle | Leipzig.de Stecker-Solar-Geräte |
| Abgerufen | 2026-04-23 |
Hinweis: Die Fortsetzung des Programms ist haushaltsabhängig (Budget 2023/2024 je 500.000 EUR). Prüfen Sie den aktuellen Status vor der Antragstellung direkt beim Amt für Umweltschutz Leipzig.
Wer ist ein Leipzig-Pass-Inhaber?
Der Leipzig-Pass ist eine Sozialleistungskarte der Stadt Leipzig für Haushalte mit geringem Einkommen. Anspruch haben unter anderem Personen, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder vergleichbare Sozialleistungen beziehen. Den Antrag stellen Sie beim Amt für Soziales der Stadt Leipzig. Das Programm ist ausschließlich für Leipzig-Pass-Inhaber; ohne Leipzig-Pass erhalten Sie in Leipzig keine kommunale Förderung.
Antragsweg
- Leipzig-Pass beantragen (falls noch nicht vorhanden): beim Amt für Soziales Leipzig.
- Balkonkraftwerk kaufen und in Betrieb nehmen (Modul mindestens 250 EUR inkl. Installation).
- Im Marktstammdatenregister (MaStR) anmelden – Pflicht binnen 4 Wochen nach Inbetriebnahme (§ 5 MaStRV).
- Antrag beim Amt für Umweltschutz Leipzig einreichen: Leipzig.de Stecker-Solar-Geräte. Benötigte Unterlagen: Leipzig-Pass, Kaufrechnung, MaStR-Nummer, Nachweis Stadtgebiet Leipzig.
- Zuschuss erhalten (200 EUR pro Modul, maximal 2 Module).
Kombination: Leipzig-Pass plus SAB-Sachsen
Mieterinnen und Mieter mit Erstwohnsitz in Leipzig (und damit in Sachsen) können beide Programme nutzen:
- Stadt Leipzig (Leipzig-Pass): 200 EUR pro Modul, max. 400 EUR
- SAB Sachsen: 300 EUR pauschal (Mieter-Topf aktiv, Stand 2026-04-23)
Theoretische Gesamtförderung für einen Leipzig-Pass-Inhaber mit 2 Modulen: bis zu 700 EUR (400 EUR Stadt + 300 EUR SAB). Hinweis: Diese Beträge sind Maximalwerte; die Kumulierbarkeit ist in den jeweiligen Richtlinien geregelt. Prüfen Sie vor dem Antrag, ob beide Programme gleichzeitig beantragt werden können. Details zum SAB-Programm: Vollseite Sachsen-Förderung. Primärquelle SAB: SAB Sachsen.
Weitere Informationen zur bundesweiten Förderübersicht: Balkonkraftwerk Förderung nach Bundesland. Interaktive Übersicht aller 41 Einträge: Förderkarte Deutschland. Allgemeine Wirtschaftlichkeit: Lohnt sich ein Balkonkraftwerk 2026?
FAQ: Balkonkraftwerk Zuschuss Leipzig
Wie viel Förderung gibt es für Balkonkraftwerke in Leipzig 2026?
200 EUR pauschal pro Modul (max. 2 Module = 400 EUR), ausschließlich für Leipzig-Pass-Inhaber. Das Programm ist aktiv, Fortsetzung haushaltsabhängig. Quelle: Leipzig.de.
Können in Leipzig wohnende Personen auch SAB-Förderung beantragen?
Ja – als Mieter mit Erstwohnsitz in Leipzig (Sachsen) ist auch das SAB-Programm offen (300 EUR pauschal, Mieter-Topf aktiv). Beide Programme können kombiniert werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Kumulierbarkeit in den aktuellen Richtlinien prüfen. Details: Vollseite Sachsen-Förderung.
Können Nicht-Leipzig-Pass-Inhaber in Leipzig eine Förderung beantragen?
Kommunal: Nein. Das Stadtprogramm ist ausschließlich für Leipzig-Pass-Inhaber. Mieter ohne Leipzig-Pass können jedoch das SAB-Landesprogramm Sachsen (300 EUR pauschal, Mieter-Topf) beantragen.
Rechtlicher Hinweis und Re-Check
Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026-04-23. Förderprogramme können jederzeit geändert, ausgesetzt oder eingestellt werden. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Verbindliche Auskunft erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz Leipzig oder einer zugelassenen Beratung. Nächster planmäßiger Re-Check: 2026-06-23.