Zuletzt aktualisiert: 18. April 2026 · Redaktion Elektronik-Zeit
Wer unter § 14a EnWG fällt, wählt zwischen drei Modulen zur Reduktion des Netzentgelts. Modul 1 ist der pauschale Jahresrabatt, Modul 2 die prozentuale Reduktion des Arbeitspreises, Modul 3 das zeitvariable Netzentgelt. Seit dem 01. April 2025 müssen alle Netzbetreiber Modul 3 anbieten. Welches Modul sich für Sie rechnet, hängt von drei Dingen ab: Jahresverbrauch, Flexibilität im Tagesablauf und dem Netzentgelt-Tarifblatt Ihres Netzgebiets.
Kurzempfehlung: Für Wenigfahrer und Haushalte ohne Flexibilität ist Modul 1 meist die beste Wahl. Bei hohem Gesamtverbrauch mit Wärmepumpe und Wallbox gewinnt oft Modul 2. Wer nächtliches Laden und viel Heimspeicher-Flexibilität mitbringt, kombiniert Modul 1 mit Modul 3.
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Die rechtliche Grundlage: BNetzA-Aktenzeichen im Überblick
Die konkreten Modul-Regelungen stammen aus zwei parallelen BNetzA-Festlegungen, beschlossen am 23. und 27. November 2023. Beschlusskammer 6 definiert die technische Steuerbarkeit (BK6-22-300), Beschlusskammer 8 die Netzentgelt-Reduktionen (BK8-22/010-A). Wer mit dem Netzbetreiber argumentiert oder im Zweifel eine Beschwerde bei der BNetzA einreicht, sollte beide Aktenzeichen kennen.
| Aktenzeichen | Kammer | Regelungsgegenstand | Stand |
|---|---|---|---|
| BK6-22-300 | BK6 | Technische Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (4,2 kW-Schwelle, Steuerbox, Kommunikationsprotokoll) | 27.11.2023, in Kraft seit 01.01.2024 |
| BK8-22/010-A | BK8 | Netzentgelt-Reduktion Modul 1 (pauschal), Modul 2 (prozentual), Modul 3 (zeitvariabel, seit 01.04.2025 Pflicht) | 23.11.2023, Modul 3 seit 01.04.2025 verpflichtend |
Modul 1 ist der pauschale Netzentgelt-Nachlass
Modul 1 gewährt einen fixen Jahresrabatt, der vom Netzentgelt abgezogen wird. Der Betrag hängt vom Netzgebiet ab und liegt 2026 typisch zwischen 110 und 190 Euro pro Jahr je steuerbarer Verbrauchseinrichtung – den genauen Wert liefert das Preisblatt Ihres Netzbetreibers. Der Rabatt kommt auch dann, wenn Sie Ihren Verbrauch gar nicht verschieben. Modul 1 ist daher die erste Wahl, wenn Sie eine steuerbare Einrichtung angemeldet haben, aber keine Flexibilität im Tagesablauf einbringen wollen oder können.
- Wirkungsweise: fester Jahresrabatt, direkt vom Netzentgelt abgezogen, vom Stromlieferanten durchgereicht
- Voraussetzung: steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet, iMSys oder Rundsteuerempfänger vorhanden
- Keine Verhaltensänderung nötig
- Nachteil: kein zusätzlicher Vorteil bei aktiver Lastverschiebung
- Kombinierbar mit Modul 3 (additiv), nicht mit Modul 2
Modul 2 reduziert den Arbeitspreis um 60 Prozent
Modul 2 senkt den Arbeitspreis-Anteil des Netzentgelts prozentual ab. Nach aktueller BNetzA-Auslegung beträgt die Reduktion 60 Prozent. Sie gilt auf den gesamten Haushaltsverbrauch – nicht nur auf die steuerbare Einrichtung selbst. Die häufigste Fehlannahme: Viele glauben, der Rabatt wirke nur auf die Wallbox. Tatsächlich wirkt er auf alle Kilowattstunden, die über den Haushaltszähler fließen.
Rechenbeispiel: Arbeitspreis-Netzentgelt 8 Cent pro Kilowattstunde, Jahresverbrauch 6.000 Kilowattstunden. Die Rabatthöhe entspricht 8 Cent mal 0,6 mal 6.000 Kilowattstunden, also 288 Euro pro Jahr. Gleichrechnung bei 2.500 Kilowattstunden Verbrauch: 120 Euro. Das zeigt, warum Modul 2 erst bei höherem Verbrauch gegenüber Modul 1 gewinnt.
Modul 3 ist das zeitvariable Netzentgelt seit 01.04.2025
Modul 3 staffelt das Netzentgelt nach Tageszeit. Eine typische Struktur: Hochlastfenster an Werktagen zwischen 16 und 20 Uhr (erhöhtes Entgelt), Niedriglastfenster nachts und am Wochenende (reduziertes Entgelt), dazwischen der Standardtarif. Die genauen Zeitbänder und Prozentsätze sind netzbetreiberspezifisch und teilweise noch Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen: einzelne Netzgebiete werden wegen der Differenzierungshöhe angegriffen, Klageverfahren laufen.
Modul 3 ist nur mit Modul 1 kombinierbar, nicht mit Modul 2. Voraussetzung ist ein iMSys mit 15-Minuten-Messung. Die realistische Zusatzersparnis liegt 2026 zwischen 50 und 250 Euro pro Jahr. Das Ergebnis hängt stark von der Flexibilität ab: Wer die Wallbox konsequent nachts lädt, die Wärmepumpen-Vorwärmung in Niedriglastfenster legt und den Heimspeicher dort auffüllt, kommt näher an die Obergrenze.
Drei Haushaltstypen zeigen, welches Modul gewinnt
Die folgenden Richtwerte nutzen realistische, aber mittelwertige Netzentgelt-Parameter. Der tatsächliche Gewinn hängt vom Preisblatt Ihres Netzbetreibers ab. Die Netzentgelte schwanken regional zwischen 3 und 12 Cent pro Kilowattstunde netto.
| Haushaltstyp | Modul 1 | Modul 2 | Modul 3 (Zusatz) | Beste Wahl |
|---|---|---|---|---|
| Typ A: 2 Personen, 8.000 km E-Auto/Jahr, keine Wärmepumpe, 4.000 kWh | ca. 150 Euro | ca. 90 Euro | 50 bis 100 Euro | Modul 1 + Modul 3 |
| Typ B: 4 Personen, Wärmepumpe + Wallbox, 9.000 kWh | ca. 150 Euro | ca. 270 Euro | 100 bis 200 Euro (nicht mit M2) | Modul 2 oder Modul 1+3 |
| Typ C: Vielfahrer + PV + Speicher, tagsüber zu Hause, 6.500 kWh Netzbezug | ca. 150 Euro | ca. 200 Euro | 150 bis 250 Euro (bei hoher Flexibilität) | Modul 1 + Modul 3 |
Der §14a-Berater rechnet mit Ihren tatsächlichen Verbrauchsdaten durch und zeigt, welches Modul für Ihre Konstellation die höchste Ersparnis liefert.
Anmeldung läuft über den Netzbetreiber, nicht über den Stromlieferanten
Der Antrag geht an den örtlichen Verteilnetzbetreiber, nicht an den Stromlieferanten. Die meisten Netzbetreiber bieten ein Online-Formular an. Erforderlich sind: Zählpunktbezeichnung, iMSys-Nachweis oder Einbauplan, Datenblatt der steuerbaren Verbrauchseinrichtung und Konformitätserklärung des Fachbetriebs. Die Wirksamkeit beginnt in der Regel zum ersten Tag des Folgemonats nach Eingang.
Der Installationsnachweis durch einen Fachbetrieb ist zwingend, nach VDE-AR-N 4100 Abschnitt 10. Ohne diesen Nachweis weist der Netzbetreiber den Antrag zurück. Bei Modul 3 kommt eine ergänzende Zustimmung zur 15-Minuten-Tarifierung hinzu.
Wechsel zwischen Modulen ist einmal pro Jahr möglich
Ein Modulwechsel ist frühestens nach 12 Monaten und immer zum Jahreswechsel möglich. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Jahresende. Bei einem Umzug erlischt der bisherige Modulstatus, die Neuanmeldung erfolgt am neuen Anschluss. Bei einem Netzbetreiberwechsel des Gebietes (zum Beispiel durch Fusion) ist der Bestand geschützt.
Die BNetzA prüft derzeit, ob ein automatischer Wechsel auf das wirtschaftlich bessere Modul eingeführt werden soll. Stand April 2026 ist das noch nicht geregelt, weiter gilt die Eigeninitiative des Anschlussnehmers.
Modul 3 lohnt sich nur bei echter Lastverschiebung: fünf verbreitete Fehlannahmen
- Modul 3 lohnt nur bei echter Verbrauchsverschiebung. Wer bisher um 18 Uhr kocht, Wäsche wäscht und die Wallbox startet, zahlt mit Modul 3 mehr, nicht weniger.
- Modul 2 rechnet sich erst ab etwa 5.000 Kilowattstunden Gesamtverbrauch gegenüber Modul 1.
- Die Pauschale aus Modul 1 schützt nicht vor Netzbetreiber-Dimmung. Die Dimmung ist eine separate Pflicht aus dem Anschluss-Duldungsprinzip; bei Wärmepumpen ergeben sich daraus technische Folgen für die Heizungs-Hydraulik (3-Liter-Regel statt Sperrzeit-Reserve).
- Ohne aktive Anmeldung bekommen Sie keine Modulvorteile. Das Opt-in wird oft vergessen.
- Für Gewerbetreibende mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung im Betriebskontext kann die steuerliche Behandlung des Rabatts relevant sein. Kein Steuerberater, individuell prüfen.
Häufige Fragen zu den Modulen
Kann ich Modul 1 und Modul 3 gleichzeitig haben?
Ja, beide sind additiv. Modul 2 ist mit beiden nicht kombinierbar.
Ab wann wirkt Modul 3 auf meiner Rechnung?
Nach der Umstellung durch den Netzbetreiber, typisch zum Folgemonat nach Antragseingang. Vorher muss das iMSys mit 15-Minuten-Messung freigeschaltet sein.
Was passiert mit Modul 2, wenn ich auf Modul 3 wechsele?
Modul 2 erlischt automatisch, beide lassen sich nicht parallel fahren. Modul 1 dagegen bleibt bestehen und läuft additiv zu Modul 3.
Bekomme ich den Rabatt rückwirkend bei verspäteter Anmeldung?
Nein. Die Wirkung beginnt ab dem Monat nach Eingang des Antrags. Bei mehreren Monaten Verzug entgehen Ihnen mehrere hundert Euro.
Welches Modul lohnt sich bei reiner Wärmepumpe ohne Wallbox?
Meist Modul 2, wenn der Gesamtverbrauch hoch ist. Bei flexibler Laufzeit-Verschiebung (Nachtbetrieb, PV-Überschuss-Vorwärmung) ist Modul 1 plus Modul 3 oft lukrativer.
Rechtsquellen
- § 14a Abs. 2 EnWG (Moduloptionen)
- BNetzA-Festlegung BK6-22-300 (Grundfestlegung SteuVE, 27.11.2023)
- BNetzA-Festlegung BK8-22/010-A (Netzentgelte-Festlegung Modul 1, 2, 3)
- StromNEV § 19 Abs. 2 (Netzentgeltbemessung)
- § 29, § 33 MsbG (iMSys-Pflicht, Messung)
- Netzbetreiber-Preisblätter 2026 (Einzelwert prüfen)
Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die angegebenen Rabatthöhen sind Orientierungswerte, das Preisblatt Ihres Netzbetreibers ist maßgeblich. Teile der rechtlichen Ausgestaltung (Modul-3-Differenzierung, Ist-Reduktions-Auslegung) sind Stand April 2026 noch nicht abschließend geklärt.
Weiterführend: §14a-Praxis-Guide, §14a und die Wallbox, §14a-Berater.